Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-06-14
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-14
Wortprotokoll
Der Antrag ist nicht ohne weiteres verständlich, darum muss eine kurze Begründung abgegeben werden. Wo stehen wir jetzt bei den Anliegen des Parlaments betreffend Änderung des Luftfahrtgesetzes? Unbestritten ist, dass das Luftfahrtgesetz zu revidieren, zu [PAGE 464] bereinigen ist. Die Differenz besteht nur in Bezug auf die Frage, wie weit und in welchen Etappen diese Bereinigung vorzunehmen ist. Nach Meinung des Nationalrates ist die Revision nach Dringlichkeiten zu etappieren. Das ist offenbar der Sinn seines Beschlusses; man merkt das ja nicht auf den ersten Blick. Welche Gegenstände in diese Etappen gehören, steht nach der Diskussion im Wesentlichen fest. Der Nationalrat hat dazu Vorgaben gemacht; Ihre Kommission schlägt Ihnen vor, nicht an Einzelheiten der Formulierung herumzuarbeiten. Es genügt, wenn wir in der Begründung unsere Beiträge leisten. Der Bundesrat liess in der Kommission ausführen, er nehme diese Beiträge mit.
Ihre Kommission beantragt dem Nationalrat, im Sinne der Erwägungen der Kommission und unserer heutigen Beratung, zuzustimmen. Dieses Ergebnis stimmt meines Erachtens auch mit den Absichten von Herrn Kollege Stadler überein.
Für die Revision des Luftfahrtgesetzes sind also folgende Etappen einzuhalten: erstens Sicherheit im Flugverkehr; zweitens Kerosinbesteuerung; drittens Finanzierung der Skyguide und viertens Nutzungsordnung der Flughäfen, d. h. Genf, Basel und natürlich Zürich - dort sind die Probleme am grössten und dringlichsten, auch in der Beurteilung Ihrer Kommission.
Aus der Diskussion in der Kommission ist nachzutragen, dass zu diesen Etappen auch der Umgang mit der kantonalzürcherischen Plafonierungs-Initiative gehört. Der Bund hält sich zurück und will die innerzürcherische Auseinandersetzung nicht beeinflussen. In der Kommission wurde ausgeführt, es bestehe offensichtlich ein Zielkonflikt zwischen der Stossrichtung der kantonalzürcherischen Initiative und dem luftfahrtpolitischen Bericht des Bundes. Damit bestehe das Risiko, dass dereinst die Bundesversammlung die entsprechende Änderung der zürcherischen Kantonalverfassung nicht genehmigen könne oder nicht genehmigen dürfe. Also wäre es freundeidgenössisch korrekt, wenn der Bund seine Vorbehalte gegenüber der Plafonierungs-Initiative jetzt, frühzeitig, hoffentlich sogar noch vor der Beschlussfassung im zürcherischen Regierungsrat auf den Tisch legen würde. Ebenso sei zu erwarten, dass der zürcherische Regierungsrat den Gegenvorschlag im Voraus mit dem Bundesrat bespreche. Es bestehe ein Konfliktpotenzial zwischen Bund und Kanton Zürich. Es sei nötig, das Gespräch rechtzeitig zu suchen.
Mit dieser Berichterstattung beantragen wir, dem Nationalrat zuzustimmen.