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Allemann Evi · Nationalrat · 2006-06-21

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-21

Wortprotokoll

Wenn wir es wirklich ernst meinen mit dem Jugendschutz, müssen wir hier in Artikel 12 diese Kann-Formulierung annehmen und dem Bundesrat diese Kompetenz erteilen, die Biersteuer zum Schutz der Jugend allenfalls weiter anzuheben. Leider, leider haben Sie vorher bei den Steuersätzen den hehren Absichten von Artikel 1 keine Folge geleistet und ihnen betreffend Jugendschutz keine Taten folgen lassen. Hier haben Sie sozusagen eine zweite Chance, natürlich ist es ein bisschen weniger konkret und auch weniger verbindlich. Trotzdem, es ist eine zweite Chance, um dem Jugendschutz und dem Präventionsgedanken wirklich Nachdruck zu verleihen. Ihre Voten, gerade zur Prävention, sind gut gemeint, aber gut gemeint ist nicht gut genug. Jugendschutz muss mehr als eine wohlklingende Parole sein, Jugendschutz müssen wir griffig und wirksam in diesem Gesetz verankern.

Wir haben jetzt schon viel von den Exzessen der Jugendlichen beim Bierkonsum gesprochen. Die Problematik kennen wir alle. Obwohl der Bierkonsum allgemein rückläufig ist, stellen wir eine wirklich krasse Zunahme des Bierkonsums unter Jugendlichen fest. Besonders problematisch ist nicht der Bierkonsum an und für sich, sondern das Trinkmuster. Der "Freizeitsport" unter Jugendlichen, das Trinken bis zum Umfallen, das Kampftrinken und Wettsaufen und das anschliessende Wettkotzen - entschuldigen Sie den harten Ausdruck - machen mir wirklich Sorgen. Dieser bedenklichen Entwicklung müssen wir entgegenwirken.

Das Argument, dieses Gesetz sei ein reines Steuergesetz und man dürfe deshalb keine Jugend- und Gesundheitsschutzbestimmungen darin aufnehmen, wirkt angesichts dieser Entwicklungen äusserst bürokratisch und auch verantwortungslos gegenüber den zig Schülerinnen und Schülern, welche sich Wochenende für Wochenende im Rauschtrinken messen.

Bier ist unter Jugendlichen das alkoholische Getränk Nr. 1. Das ist heute schon vielfach gesagt worden. Schuld daran ist zu einem wesentlichen Teil auch der Billigtrend. Wenn bei einem Billigdiscounter ein halber Liter Bier für 75 Rappen zu haben ist, kostet ein Vollrausch nicht viel mehr als drei Franken. Gerade Jugendliche sind äussert preissensibel, und der Bierkonsum lässt sich sehr gut über den Preis steuern. Das haben wir am Beispiel der Alcopops ja auch eindrücklich gesehen.

Wenn wir heute schon im Bierbereich legiferieren, dann verpflichtet uns die Verantwortung für die junge Generation und für eine gesunde Gesellschaft dazu, ein starkes Zeichen in Richtung eines besseren Jugendschutzes zu setzen. Wenn [PAGE 1044] wir schon bei den Steuersätzen nicht griffig legiferiert haben, dann wenigstens hier, wo wir mit der Kann-Formulierung - das ist ein bisschen weniger verbindlich - dem Bundesrat eine Kompetenz erteilen für den Fall, dass sich die Dynamik des Rauschtrinkens und des Bierkonsums bei jungen Menschen weiter verschärft.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

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