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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2006-06-21

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-21

Wortprotokoll

Hier geht es um das Kernanliegen dieser Revision, nämlich um die Bemessung des neuen Steuersatzes. Interessant ist es, zu wissen, dass die Kommission des Ständerates im Rat einen tieferen Ansatz beantragt hatte als die Mehrheit. Es ist dann die bundesrätliche Lösung durchgekommen. Wir haben in der Kommission um diese Steuersätze ausgiebig gerungen. Schliesslich hat sich dann die bundesrätliche bzw. die ständerätliche Lösung durchgesetzt.

Wir haben es gehört: Beim Antrag der Minderheit I handelt es sich um eine Reduktion von 13 bis 15 Millionen Franken. Es wird mit der kalten Progression und auch mit der Gerechtigkeit argumentiert.

Beim Antrag der Minderheit II handelt es sich natürlich schon um eine verdeckte Alkoholsteuer. Es wird nicht auf eine Differenzierung der Biersorten eingegangen. Mit der Zweckbindung ist es auch so eine Sache: Einerseits will man da Mittel generieren, um die Missbrauchsbekämpfung vorzunehmen, und auf der anderen Seite will man Missbrauch bekämpfen. Das ist ein zweischneidiges Schwert.

Beim Antrag der Minderheit II zu Absatz 2bis wird nun plötzlich mit Alkohol-Volumenprozenten gerechnet; diese Biermischgetränke sollen zusätzlich besteuert werden. Ich erwähne einfach, dass auch Biermischgetränke gemäss dem Entwurf des Bundesrates und letztlich auch dem Antrag der Minderheit I nach Grad Plato bemessen werden.

Ich empfehle Ihnen namens der Kommission, hier dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und der Mehrheit zuzustimmen.

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