Lexipedia

Walter Hansjörg · Nationalrat · 2006-06-21

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-21

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Der Ständerat hat diesen Gesetzentwurf in der Frühjahrssession beraten und ihm in der Gesamtabstimmung mit 36 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Eine Neuregelung der Bierbesteuerung wurde wegen der neuen Bundesverfassung nötig. In Artikel 41ter der alten Bundesverfassung war die Gesamtbelastung des Bieres, d. h. Mehrwertsteuer und Biersteuer, im Verhältnis zum Bierpreis garantiert. Die neue Bundesverfassung enthält keine solche Preisbindung mehr. Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein reines Fiskalgesetz.

Zum Inhalt des Gesetzes: Welches sind die Eckwerte des neuen Biersteuergesetzes?

1. Es besteht keine Preisbindung mehr.

2. Die Steuer bemisst sich nach der Gradstärke des Bieres - Grad Plato - auf der Grundlage des Stammwürzegehaltes. Der Stammwürzegehalt kommt vom Hopfen, der Alkoholgehalt vom Zucker.

3. Für den Wettbewerbsausgleich ist für einheimische, unabhängige Kleinbrauereien eine Biersteuermengenstaffel vorgesehen. Brauereien mit weniger als 55 000 Hektoliter Gesamtausstoss profitieren von einer abgestuften Steuerermässigung von höchstens 40 Prozent.

4. Das neue Bierbesteuerungssystem soll die Einnahmen der bisherigen Biersteuer von rund 100 Millionen Franken jährlich gewährleisten.

5. Auch alkoholhaltige Biermischgetränke unterliegen dieser Steuer. Alcopops bleiben, wie bisher, separat besteuert.

6. Auch Importprodukte unterliegen der gleichen Steuer.

Im neuen Gesetz sind keine Bestimmungen hinsichtlich Jugendschutz, Alkoholmissbrauch, Werbeverboten und Lebensmittelrecht vorgesehen. Obschon der gesamte Bierkonsum rückläufig ist, stellt man fest, dass die Beliebtheit von Bier bei Jugendlichen zunimmt. Bundesrat, Ständerat und Kommissionsmehrheit wollen die Prävention jedoch nicht in diesem Fiskalgesetz regeln, das ohne jegliche Zweckbindung ist.

Der Bundesrat hat das Bundesamt für Gesundheit beauftragt, eine nationale Strategie für das Programm "Alkohol 2007-2011" zu erarbeiten. Der Alkoholmissbrauch kann nicht in einem Steuergesetz und nicht nur bei einem Produkt bekämpft werden.

Wie reagieren die betroffenen Interessengruppen? Der Schweizerische Brauereiverband hält fest, dass Bier gegenüber anderen vergorenen Getränken ungleich behandelt wird. Er bevorzugt die Weiterführung der Besteuerung durch eine generelle Alkoholsteuer und ist damit mit dem gewählten System einverstanden. Hingegen erachtet der Brauereiverband die Steuersätze als zu hoch: Gegenüber Deutschland macht der Unterschied 50 Prozent, gegenüber Frankreich macht er 25 Prozent aus. Die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen und das Blaue Kreuz verlangen gesetzliche Präventionsmassnahmen und eine deutliche Erhöhung des Steuersatzes. Der Kommission lag ein Mitbericht der SGK vor, welche auf die gesundheitspolitischen Aspekte hinweist. Die SGK würde eine höhere Steuer begrüssen, stellt aber keinen konkreten Antrag. Zu diesen Grundsatzfragen wurde in der Kommission diskutiert und gerungen.

Ein Nichteintretensantrag und die Forderung nach Abschaffung der Biersteuer wurden abgelehnt. Die Kommission blieb auf der Linie des Ständerates. Sie lehnt im Weiteren eine Rückweisung mit dem Ziel der Aufnahme von Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention ab. Eine knappe Mehrheit begrüsst hingegen die Formulierung, dass die Bedürfnisse des Jugend- und Gesundheitsschutzes beachtet werden. Beim Steuersatz steht eine deutliche Mehrheit hinter der Version von Bundesrat und Ständerat.

Im Namen der Kommission bitten wir Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Walter Hansjörg · Nationalrat · 2006-06-21 | Lexipedia | Lexipedia