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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2006-06-21

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-21

Wortprotokoll

Ich versuche auch eine nüchterne Betrachtung dieses Gesetzes zu machen.

Es ist doch so, dass der Bundesrat und die Bundesversammlung die Gesetzesvorlage damals - vor gut 70 Jahren, 1935 - aus rein fiskalischen Gründen eingeführt haben. Damals haben alle gäralkoholischen Getränke dazugehört, Herr Fehr Hans-Jürg, das ist richtig, also Bier, Wein, Obstwein usw. Diese Einführung der Steuer hatte ein Ziel - das kann man nachlesen -, das Ziel der Sanierung des Bundeshaushaltes respektive einen ausgeglichenen Bundeshaushalt. Zwei Jahre später - wahrscheinlich, wie das Kollege Fehr gesagt hat, dank guter Lobbyarbeit der Weinbauern und der Obstproduzenten - ist die Steuer für Wein und Obstwein wieder abgeschafft worden, ohne dass das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes erreicht worden wäre. Seither wird von den gäralkoholischen Getränken nur noch das Bier besteuert, eigentlich eine Ungleichbehandlung, eine Diskriminierung. Heute bringt die Biersteuer dem Bund jährlich Einnahmen von über 100 Millionen Franken. Somit wird jeder der 3000 Arbeitsplätze, die wir in der Schweiz in der Bierbrauerbranche noch haben, mit einer Sonderabgabe von 35 000 Franken pro Jahr belastet. Man sollte das auch einmal unter diesem Aspekt sehen.

Zudem wird das Bier in der Schweiz doppelt so hoch besteuert wie in unserem Nachbarland Deutschland und auch 25 bis 30 Prozent höher als in Frankreich. Das ist ebenfalls eine Tatsache.

Die Revision dieses Gesetzes - so hat der Bundesrat ausgeführt - hat zum Ziel, den veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen und auch Mängel des bisherigen Systems zu beseitigen. Bei der Vorlage - das hat der Bundesrat ausdrücklich gesagt, und er wird es heute sicher wiederholen - handelt es sich um eine rein fiskalisch begründete Änderung und nicht, wie das in der Kommission zum Teil in die Diskussion gebracht und auch heute von verschiedenen Rednern ausgeführt worden ist, um ein Alkoholpräventionsgesetz. Wenn wir das machen wollen, dann müssen wir wirklich sämtliche Suchtmittel betrachten und auch eine gesamtheitliche Betrachtung vornehmen.

Wir sollten also bei der Ordnungspolitik bleiben und aus ordnungspolitischen Gründen nicht eine Verknüpfung mit Alkoholprävention, Jugend- oder Gesundheitsschutz konstruieren; dies, obwohl in den letzten Tagen gerade aus den Kreisen, die erwähnt worden sind - die Kommissionssprecher haben es ausgeführt -, verlangt wurde, dass man die Biersteuer noch viel extremer erhöhen solle. Wenn ein verbesserter Jugend- und Gesundheitsschutz gefordert wird, müsste dies für alle alkoholischen Getränke gelten und in einem speziellen Gesetz geregelt werden. Ich persönlich bin aber nach wie vor der Meinung, dass wir den Jugendlichen selber wieder mehr Verantwortung übertragen und nicht überall als Staat in jede private Sphäre eingreifen sollten. Wir wehren uns dagegen, dass das Bier einfach einseitig - nur weil das Gesetz jetzt gerade beraten wird - zum Sündenbock für alle alkoholischen Getränke abgestempelt wird.

Wenn wir ordnungspolitisch sauber verfahren und das Bier nicht gegenüber den anderen Getränken diskriminieren wollen, dann müssten wir eigentlich die Biersteuer abschaffen oder sämtliche durch Vergärung gewonnenen alkoholischen Getränke besteuern. Dieser Vorschlag fand leider in der Kommission nur eine sehr dürftige Minderheit; daher habe ich auch darauf verzichtet, hier einen Minderheitsantrag zu stellen. Die SVP-Fraktion hätte nämlich einer Abschaffung der Biersteuer grossmehrheitlich zugestimmt.

Wenn Sie eine Blitzumfrage der Sendung "Kassensturz" vor gut zwei Wochen gesehen haben, dann haben Sie feststellen können, dass 75 Prozent von 20 000 Antwortenden dagegen sind, dass das Bier höher besteuert wird. Die Bevölkerung sagt hier also etwas ganz anderes, als wir im Rat vorhaben. Wenn schon eine Biersteuer erhoben wird, dann will die SVP, dass diese Vorlage nicht mit einer Präventionsvorlage vermischt wird. Wenn wir eine Präventionsvorlage machen müssen oder machen wollen, müssen wir das Ganze umfassend diskutieren und nicht nur einen deklaratorischen Artikel einfügen, wie es eine knappe Mehrheit der WAK bei Artikel 1 vorsieht.

Dann möchten wir eben auch, dass bei der Besteuerung des Biers Rücksicht auf das Umfeld genommen wird, auf Länder wie Deutschland und Frankreich, weil befürchtet werden muss, dass sonst der Einkaufstourismus stark zunimmt und insbesondere für Events in grossen Mengen jenseits der Grenze eingekauft wird. Bekanntlich sind die Zölle auf diese Getränke ja abgeschafft worden. Daher werden wir bei Artikel 11 dem Antrag der Minderheit de Buman zustimmen; er möchte eine Angleichung an die Besteuerung des Biers in Frankreich. Ich denke, dem sollten wir zustimmen.

Wir sind auch dafür - ich glaube, das ist klar -, dass das Bemessungssystem geändert und damit auch verschiedenen der vorgesehenen Massnahmen zur Förderung der Bierkultur etwas Rechnung getragen wird. Hingegen wehren wir uns dagegen, dass der Bundesrat aus eigenem Ermessen die Biersteuer erhöhen kann. Ich denke, wir haben alle Steuern dem Volkeswillen unterstellt, und auch die Biersteuer sollte jetzt nicht einfach von der Regierung angepasst werden können.

Die SVP ist für Eintreten auf die Vorlage, wird jedoch sämtliche Anträge, welche zu einer Vermischung der Vorlage mit einem Präventionsgesetz führen, ablehnen.