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AB 137815

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-21

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zum Antrag der Minderheit II (Gysin Remo). Die Mehrheit der CVP-Fraktion wird den Antrag der Minderheit II zu Absatz 1 ablehnen. Diese Minderheit möchte eine Erhöhung des Steuersatzes für Normal-, Spezial- und Starkbier. Ich habe einleitend die Gründe für diese Ablehnung bereits erörtert. Wir sind uns bewusst, dass die Minderheit II erwartet, dass diese Massnahme einen Lenkungseffekt hat. Sie zeigt denn auch auf, dass die Sondersteuer auf Alcopops - wobei dieser Passus Absatz 2bis betrifft - den gewünschten Lenkungseffekt erreichte und der Konsum der Alcopops innert kürzester Zeit stark rückgängig war. Auch wird mit Recht darauf hingewiesen, dass es aus gesundheitspolitischen Gründen widersinnig sei, Mineralwasser und andere alkoholfreie Getränke im Detailhandel teurer anzubieten als Bier. Angesichts der Preissensibilität der Jugendlichen müsse hier eingegriffen werden, was eine Erhöhung des Steuersatzes für Normal-, Spezial- und Starkbier rechtfertige.

Die Mehrheit der CVP-Fraktion wird - ich habe es bereits gesagt - den Antrag der Minderheit II zu den Absätzen 1 und 1bis ablehnen. Sie bezweifelt die Lenkungswirkung einer Erhöhung des Steuersatzes und denkt nicht, dass der Lenkungseffekt bei diesen Bierkategorien gleich ausfallen wird wie bei den Alcopops.

Der neue Absatz 2bis hingegen betrifft analog zu der vor kurzem eingeführten Sondersteuer für Alcopops die süssen Biermischgetränke, die sogenannten Bierpops, die vor allem von ausländischen Produzenten hergestellt werden. Eine Erhöhung der Steuer, namentlich für die "Bierpops", macht aus Sicht des Jugendschutzes Sinn und bedarf der Unterstützung unseres Rates.

Zum Antrag der Minderheit I (de Buman): Auch dieser wird von einer Mehrheit der CVP-Fraktion abgelehnt, denn eine Senkung des Steuersatzes ist willkürlich. Mit dem Argument des sinkenden Absatzes, der wachsenden internationalen Konkurrenz, der tiefen Preise der Importbiere und des Einkaufstourismus versucht man nun, aufzuzeigen, dass eine Anpassung an das deutsche oder allenfalls an das französische Niveau angebracht sei. Diese Argumentation ist nun einmal schlicht willkürlich. Rechtfertigt man die Senkung mit Blick auf den Einkaufstourismus Richtung Frankreich, kommt man zu einem anderen Ergebnis, als wenn man den Blick nach Deutschland richtet. Ferner wird mit dem Argument der Wettbewerbsverzerrung gearbeitet; durch einen [PAGE 1040] unangepassten Steuersatz würde der ganze Wettbewerb verschärft.

So verweist denn auch diese Minderheit darauf, dass heute der Ertrag, generiert durch den Biersteuersatz auf einer Bemessungsgrundlage aller Biere, um 13 Millionen Franken tiefer sein müsste. Man kann zwar diese Argumentation zur Kenntnis nehmen, aber dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass selbst die Branche bis vor kurzem diesen heute geltenden und von der Mehrheit Ihrer Kommission übernommenen Steuersatz akzeptiert hat. Die Lektüre der Vernehmlassungsantworten der Brauer belegt, dass sie zwar knurrend, aber dennoch ohne anderen Antrag der Vorlage des Bundesrates, welche von der Mehrheit Ihrer Kommission und vom Ständerat übernommen wurde, zustimmten. Ihr spätes Reagieren mag daher eher erstaunen.

Die Argumentationsschiene der Verfechter der Minderheit I ist auch aus ordnungspolitischer Sicht nicht haltbar. Auf der einen Seite verlangt man eine Senkung des Steuersatzes für die grösseren Brauereien - es sind deren fünf -, andererseits aber akzeptiert die gleiche Minderheit, dass die kleinen Brauereien - es sind weit über 100 - zusätzliche Steuerermässigungen auf Kosten der grösseren erhalten. Wenn die Verfechter der Minderheit I wettbewerbs- und ordnungspolitisch korrekt argumentieren würden, dann dürften sie keine Steuerermässigungen, wie Sie nun in Artikel 14 für diese über 130 Kleinbrauereien vorgesehen sind, akzeptieren, denn daraus resultiert eine klare, diesmal inländisch begründete Wettbewerbsverzerrung. Umso erstaunlicher ist die Akzeptanz dieser Wettbewerbsverzerrung, die zwar kulturell erklärt werden kann, aber dennoch, aus rein ökonomischer Betrachtungsweise, stossend ist. Schliesslich sei noch erwähnt, dass diese Massnahme mit Mindererträgen für den Bund in Höhe von 16 Millionen Franken jährlich verbunden ist. Die Minderheit I besteht aus jenen, die sonst finanzpolitisch hart argumentieren; hier bieten sie aber keine Kompensationsmöglichkeiten an.

Aus wettbewerbs- und ordnungspolitischen, nun aber auch aus finanzpolitischen Überlegungen wird daher eine Mehrheit der CVP-Fraktion dem Mehrheitsantrag, d. h. dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Ständerates folgen.

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