Genner Ruth · Nationalrat · 2006-06-21
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-06-21
Wortprotokoll
Ich möchte, Herr Bundesrat, mit Ihnen zuerst noch die Verfassungsgrundlage klären, wenn das möglich ist. Sie haben gesagt, es gebe keine Verfassungsgrundlage für höhere Steuern. Es ist völlig klar, dass erstens Artikel 105 der Bundesverfassung eine Verfassungsgrundlage darstellt. Dort steht: "Der Bund trägt insbesondere den schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums Rechnung." Die klassische Verfassungsgrundlage auch für dieses Gesetz ist aber Artikel 131 der Bundesverfassung, nach dem eine Verbrauchssteuer vorgesehen ist, insbesondere und konkret für Bier. Hier hätten wir also eine Grundlage, wenn wir sie sonst nicht hätten; Artikel 131 war auch für Alcopops klar die Verfassungsgrundlage.
Ich meine, es ist ein gefährlicher Weg des Bundesrates, wenn er sich heute in diesem Sinne gegen die Mehrheit dieses Rates stellt und keinen Jugend- und Gesundheitsschutz machen will. Das zeigt mir, dass er eigentlich die gesundheitlichen Entwicklungen nicht wahrnimmt und dass er vor allem auch keine Massnahmen treffen will, wo sie eben wirkungsvoll und einfach zu treffen sind. Ich möchte Sie dringend bitten, Herr Bundesrat, dass Sie das auch ins [PAGE 1041] Gremium einbringen, dass Sie Ernst machen mit den Vorschlägen des Bundesamtes für Gesundheit, dass Sie aber auch Ernst machen mit den Vorschlägen der Fachleute. Diese zeigen ganz klar, dass in diesem Bereich fiskalpolitisch eben insbesondere für den Jugendschutz etwas zu machen ist.
Es ist so, dass vor allem die Trinkmuster entscheidend sind und nicht nur der Gesamt- und Durchschnittskonsum von Alkohol. Neben der Alkoholabhängigkeit und dem chronischen Alkoholkonsum weisen Trinkmuster weiter erhebliche Folgen für die Volksgesundheit auf. Das sehen wir ganz besonders in der Altersklasse der 15- bis 24-Jährigen, wo das sogenannte Rauschtrinken, verglichen auch mit anderen Altersklassen, immer häufiger vorkommt.
Diesem Aspekt wollen wir heute begegnen, und zwar mit der differenzierten Erhöhung der Biersteuer im Antrag der Minderheit II. In diesem Antrag geht es um eine differenzierte Erhöhung der Biersteuer, je nach Alkoholgehalt. Diese Differenzierung ist wichtig, weil, und das ist schon vorgerechnet worden, es durchaus möglich ist, dass jemand zwei, drei Bier trinkt, auch wenn die Stange Bier 50 Rappen mehr kostet. Aber dem Rauschtrinken in jugendlichem Alter müssen wir vorbeugen. Wir müssen uns doch auch dagegen wehren, dass ein Glas Süssmost oder Cola am Schluss teurer zu stehen kommt als eine Stange Bier. Ich meine, das kann nicht sein. Wir sehen das heute: Wenn Sie in einen Grossverteiler gehen, zahlen Sie für Süssmost oder Cola mehr als für eine entsprechende Menge Bier. Da ist es unsere Aufgabe, hier vorausschauend und verantwortungsvoll dafür zu sorgen, dass wir die Jugendlichen schützen.
Ich bin froh, dass die Mehrheit sich jetzt für einen Artikel 1 ausgesprochen hat, der dem Jugend- und Gesundheitsschutz Rechnung tragen will. Aber diesem Grundsatz müssen wir jetzt Taten folgen lassen, weil das sonst eine reine Deklamation ist, und das wollen wir selbstverständlich nicht.
Dann noch zum Argument der Arbeitsplätze, das hier vorgebracht worden ist: Die Arbeitsplätze der Bierbranche in der Schweiz sind immer die Arbeitsplätze in den kleinen Brauereien. Ich finde es deshalb wirklich richtig, dass wir die kleinen Brauereien entsprechend steuerlich entlasten, damit diese ihre Arbeit machen können und auch ihren Absatz haben. Entsprechend haben wir auch eine Bierkultur, die durchaus eine Bierkultur sein soll. Aber die Sache, der wir jetzt und heute vorbeugen wollen, ist eben der exzessive Konsum.
Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Minderheit II (Gysin Remo) zuzustimmen.