preparatory:AB 137819
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2006-06-21
Wortprotokoll
Die EVP/EDU-Fraktion stimmt hier ganz und gar mit der Minderheit II (Gysin Remo), weil wir der Auffassung sind, dass hier eben die gesundheits- und jugendpolitischen Anliegen stärker zu gewichten sind als irgendwelche wirtschaftlichen Interessen. Was mich aber bewegt hat - in diesem Zusammenhang muss ich das sagen -, ist die Frage der sogenannten Verfassungsmässigkeit. Immer dann, wenn einem etwas inhaltlich nicht passt, bezieht man sich sehr rasch auf die Verfassung und sagt, es gehe nicht. Aber ich habe es schon erwähnt, ich habe die Verfassung wieder einmal sorgfältig gelesen. In Artikel 131 der Bundesverfassung steht, welche Verbrauchssteuern man einführen kann. Verbrauchssteuern, darum geht es ja. Es ist dann eine Sache der Gesetzgebung, die Frage zu entscheiden, wie viel davon einfach erhoben wird, damit es Geld gibt, oder ob man damit nicht auch Ziele verbinden kann, Probleme verhindern kann, um der öffentlichen Hand weniger Ausgaben zu bescheren. Das ist mit dieser Verfassung ganz klar. [PAGE 1042]
Was Artikel 105 der Bundesverfassung betrifft, ist es so, dass dort bei den zwei Sätzen im gleichen Artikel eine Unklarheit besteht. Denn der erste Satz unter dem Stichwort "Alkohol" beschäftigt sich nur mit den gebrannten Wassern, aber der zweite Satz beschäftigt sich generell mit "den schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums", also auch in den anderen Bereichen. Dieser Artikel hätte eigentlich in zwei Absätze auseinander genommen werden müssen, aber das kann man dann bei der nächsten Verfassungsrevision tun.
Aber einfach, damit es klar ist: Mit all dem, was wir tun und was wir verstärkt zu tun bitten - dieses Gesetz ist verfassungsrechtlich abgestützt.