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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2006-06-21

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-21

Wortprotokoll

Mit der Minderheit beantrage ich Ihnen erneut, auf die Übergangsbestimmung zu verzichten und damit das Gesetz in keinem Fall rückwirkend zur Anwendung zu bringen.

Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Wir finden keine Rückwirkungsklausel, die rechtlich zu befriedigen vermag. Entweder verletzen wir den Grundsatz der Rechtsgleichheit, oder wir kommen mit der Gewaltentrennung in Konflikt. Welche Fassung wir auch wählen, wir müssen sie aus rechtspolitischen Gründen ablehnen. Genau deswegen hat man ja in der Gesetzgebung ordentlicherweise dafür gesorgt, dass Gesetze so in Kraft gesetzt werden, dass sie nur für künftige Sachverhalte gelten. Genau deswegen sind Rückwirkungen auch verpönt, weil man nie eine rechtlich befriedigende Lösung findet.

Der neue Beschluss des Ständerates beschränkt nun die Rückwirkung auf die noch nicht rechtskräftigen Veranlagungen. Damit wurde zwar der staatspolitisch grösste Sündenfall des Nationalrates einer Rechtsetzung à la Berlusconi eliminiert. Rechtlich bleibt aber diese beschränkte [PAGE 1052] Rückwirkung noch immer in einem Bereich, in dem wir sie nicht tolerieren können, weil die Rechtsgleichheit und damit ein Grundrecht verletzt wird - und zwar krass. All jene Steuerpflichtigen, die die Veranlagung ordentlich akzeptiert haben und deren Veranlagung rechtskräftig ist, werden damit benachteiligt; und jene, die mit Beschwerden und Einsprachen zu Verzögerungen beitragen, kommen in den Genuss des neuen Gesetzes und werden damit steuerlich bevorzugt behandelt. Das ist nicht tragbar. Das ist nicht tragbar, weil es einem Grundsatz auch unseres Rechtsstaates widerspricht.

Dann kommen wir zur Kritik am konkreten Vorschlag. Die Rückwirkung gilt ab dem Jahr 2001. Das steht meines Erachtens ganz klar im Widerspruch zur zeitlichen Mässigkeit. Es findet sich auch keine materielle Begründung, warum es gerade 2001 sein soll. Der Hinweis auf die Verjährungsfrist ist keine materielle Begründung, sondern ist genauso willkürlich wie jede andere Frist.

Wir wissen nicht einmal, wie viele Fälle davon betroffen sind. Wir wissen nicht, wie viele Fälle noch nicht rechtskräftig veranlagt sind; und wir wissen damit auch nicht, wie gross die potenziellen Steuerausfälle sind. In der Kommission konnten wir hören, dass sich Kommissionsmitglieder in den Kantonen bemüht haben, via Telefon herauszufinden, wie viele Fälle noch nicht rechtskräftig veranlagt sind. Wenn man versucht, quantitative Steuerausfälle so hobbymässig abzuschätzen, dann sind wir wirklich am Ende einer seriösen Rechtsetzung.

Wir kennen in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit, mit der diese krasse Verletzung der Rechtsgleichheit gerügt werden könnte. Bundesgesetze entziehen sich bekanntlich der Prüfung durch das oberste Gericht. Umso grösser ist die Verantwortung beim Parlament, dafür zu sorgen, dass die Grundrechte eingehalten werden. Ich bin sehr enttäuscht, vor allem vom Ständerat, der seinem Ruf als Gewissen des Parlamentes in keiner Weise gerecht geworden ist.

Hier sind die WAK des Nationalrates und die WAK des Ständerates einer Lobby aufgesessen, die dafür gesorgt hat, dass wir diese Reform nun überhaupt vorziehen, die auch versprochen hat, sie werde dann im Parlament schon dafür sorgen, dass der Entscheid des Bundesgerichtes korrigiert werde. Diese Lobby wiegt sich in Sicherheit, weil sie davon ausgeht, es gebe kein Referendum gegen diese Teilrevision. All das macht diese Grundrechtsverletzung nicht besser - ganz im Gegenteil.

Ich bitte Sie: Überlegen Sie doch einmal in Ruhe, wie Sie mit solchen Verletzungen der Rechtsgleichheit inskünftig umzugehen gedenken. Ich bitte Sie: Verzichten Sie auf diese Rückwirkungsklausel, und streichen Sie die Übergangsbestimmung ersatzlos.