Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-19
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-19
Wortprotokoll
Frau Maury Pasquier erkundigt sich, ob es nicht möglich wäre, bereits heute die [PAGE 968] Schengen-Visa namentlich für reisende Jugendliche auch für die Schweiz anzuerkennen. Ihre Frage geht dahin.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Staatsangehörige der EU- und Efta-Länder sowie alle Ausländerinnen und Ausländer mit einem gültigen dauernden Aufenthaltstitel eines EU-Staates, eines Efta-Staates, von Andorra, Kanada, Monaco, San Marino oder von den USA von der Visumpflicht bei der Einreise in die Schweiz befreit sind. Das gilt heute schon und gilt dann natürlich, wenn wir dann einmal Mitglied von Schengen sind, für die Staaten ausserhalb des Schengenraumes und für die, bei denen dann Visumpflicht besteht, nicht mehr.
Jugendliche aus visumpflichtigen Drittstaaten müssen für die Erteilung eines Visums zur Einreise in die Schweiz die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Das heisst, jugendliche Reisende müssen im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein, ihre Wiederausreise aus der Schweiz muss gesichert sein, ihre finanziellen Mittel müssen für die Bestreitung des Aufenthaltes ausreichen, und sie dürfen schliesslich die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht gefährden. Diese Kriterien entsprechen schon heute den Schengen-Bestimmungen. Schengen hat noch eine zusätzliche Forderung: Sie müssen eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, was wir nicht verlangen.
Als Reiseerleichterung könnte die vorzeitige Anerkennung des Schengen-Visums für die Einreise in die Schweiz in Betracht gezogen werden - und das möchten Sie ja -, bevor wir Schengen beigetreten sind. Eine solche Massnahme birgt indessen ein hohes Sicherheitsrisiko, da die Schweiz keinen Zugang zum Schengener Informationssystem hat. Im Schengener Informationssystem sind alle Einreiseverbote, Einreisebeschränkungen und Auflagen für alle Schengen-Staaten aufgeführt. Jeder Schengen-Staat, der ein Schengen-Visum ausgibt, ist zum Vollzug verpflichtet, wenn gegen eine Person aus irgendeinem Schengen-Land eine solche Einreisesperre oder ein Einreisehinderungsgrund vorliegt. Wenn also beispielsweise ein deutsches Visum ausgestellt wird und jemand ein italienisches Einreiseverbot hat, dann sieht man das im Schengener Informationssystem, dann bekommt man kein Schengen-Einreisevisum. Wir haben hier keinen Anschluss, wir müssen warten, bis das Schengener Informationssystem steht. So sind schweizerische Einreisesperren bei der Erteilung eines Schengen-Visums nicht ersichtlich. Ein Deutscher, der irgendwo ein Schengen-Visum ausstellt, kann nicht sehen, ob eine schweizerische Einreisesperre vorliegt oder nicht.
Die bisherigen parlamentarischen Vorstösse bezüglich der Anerkennung des Schengen-Visums wurden von den Räten vor allem aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Ein Anerkennen des Schengen-Visums ist schon ein Risiko; ein Anerkennen des Schengen-Visums, ohne dass wir die Datenbank haben, ist ein grosses Risiko. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sich die schweizerischen Behörden, insbesondere in Zusammenhang mit Jugendlichen, oft mit ernsthaften Problemen konfrontiert sehen: nicht nur mit Kriminalität, sondern auch mit Alkohol, Drogen oder Hooliganismus.
Im Hinblick auf die Assoziierung an Schengen ist zu sagen, dass solche oder allfällige andere Visumerleichterungen für junge visumpflichtige Personen zudem mit den gelten Schengen-Regelungen nicht im Einklang stehen würden, und sie könnten zu weiteren Begehren anderer Gruppen von Reisenden führen. Solche Sonderlösungen würden schliesslich während der Übergangsphase bis zum Schengen-Beitritt Mehraufwand für die Grenzkontrollorgane bedeuten, weil wir eben nicht im Schengener Informationssystem sind.
Nun, wie gross sind die Folgen für vertrauenswürdige Personen, also Bona-fide-Personen bzw. -Jugendliche? Für sie stellt das schweizerische Visum kein grosses Hindernis dar. Wie gesagt: Die Voraussetzungen sind die gleichen, wie sie in den Schengen-Staaten geprüft werden; die prüfen wir dann gar nicht mehr, die Reiseversicherung verlangen wir nicht, es ist lediglich die Visumgebühr von 55 Franken zu entrichten; das ist im Verhältnis zu den Reise- und Aufenthaltskosten ein relativ geringer Betrag.
Der Bundesrat wird aus diesen Gründen keine Sonderlösungen für die Visumerteilung an visumpflichtige Jugendliche erlassen. Das wird sich erst bei einem Vollbeitritt zu Schengen ändern, wenn wir an das Schengener Informationssystem II angeschlossen sein werden. Wir rechnen damit, dass das 2008 der Fall sein wird.