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preparatory:AB 137943

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-19

Wortprotokoll

Ich nutze Ihre Frage, um sie auch gleich in Ihrer Terminologie zu beantworten, denn Sie haben Recht: Wir stehen auf dem Boden des Rechtsstaates und der Gewaltentrennung. Und genau dieses Bundesgericht hat, wie ich Ihnen vorher gesagt habe, eben auch gesagt, in welchen Fällen eine Rückwirkung möglich ist. Und ich habe mich nur an die entsprechende Praxis der kumulativen Bedingungen, die das Bundesgericht an die Rückwirkung stellt, gehalten und gesagt, unter diesen Umständen könne man es vertreten.