Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-06-19
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-19
Wortprotokoll
Ich glaube nicht, dass man sagen kann, dass wir die ohne weiteres preisgeben. Was diese Übergangsbestimmung will, ist ja die Möglichkeit, auf die Beurteilung der indirekten Teilliquidation zurückzukommen. In welcher Weise das dann geschieht und wie zum Beispiel nichtbetriebsnotwendige Vermögen, nichtbetriebsnotwendige Aktiven beurteilt werden und welches dann das Ergebnis der Verfügung sein wird, das ist offen. Es ist nicht gesagt, dass die indirekte Teilliquidation in jedem Fall dann zu einem veränderten neuen Ergebnis zuungunsten des Fiskus ausfallen muss.