Baumann Stephanie · Nationalrat · 1999-12-08
Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-08
Wortprotokoll
Die finanzielle Absicherung unserer Sozialwerke ist in diesem Saal zum Dauerthema geworden. Bei den entsprechenden Diskussionen geht es jeweils - je nach Standpunkt - darum, dass entweder neue Finanzierungsquellen oder aber Sparmassnahmen vorgeschlagen werden.
Beim heutigen Geschäft geht es lediglich darum, die Stellung der Sozialversicherungen in einem speziellen Fall so zu stärken, dass sie überhaupt an die ihnen bereits zustehenden finanziellen Mittel gelangen können. Oder anders gesagt: Es geht um eine Massnahme, die dazu beitragen soll, dass den Sozialversicherungen weniger Geld verloren geht.
Die SGK hat Anfang des Jahres festgestellt, dass die Zahlungsausstände und Beitragsverluste bei den Sozialversicherungen stetig zunehmen. Anlässlich eines durchgeführten Hearings haben uns sowohl ein Arbeitgeberverteter als auch [PAGE 2431] eine Arbeitnehmerverteterin bestätigt, dass die Zahlungsausstände und Beitragsverluste bei den Sozialversicherungen in den letzten Jahren infolge Insolvenzen und Konkursen markant angestiegen sind. Die Sozialpartner sind einhellig der Meinung, dass die Anfang 1997 erfolgte Abschaffung des Konkursprivilegs für Sozialversicherungen für diese negative Entwicklung mitverantwortlich ist. Denn anlässlich der Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes ist die Liste der privilegiert zu behandelnden Gläubiger im Konkursfall rigoros zusammengestrichen worden. Kommt es heute zu einem Konkurs, so kann sich die Sozialversicherung mit ihren Beitragsforderungen nicht mehr auf ein Privileg berufen und geht deshalb häufig leer aus.
Anlässlich der Vernehmlassung zur 11. AHV-Revision im letzten Jahr haben genau aus diesem Grund bereits 18 Kantone, 10 Spitzenverbände der Wirtschaft und auch die Konferenz der kantonalen AHV-Ausgleichskassen die Wiedereinführung des Konkursprivilegs für Sozialversicherungen verlangt. Der Bundesrat hat sich zu jenem Zeitpunkt allerdings noch dagegen ausgesprochen, das Konkursprivileg für Sozialversicherungen wieder einzuführen, nachdem es erst 1997 abgeschafft worden war. Wie Sie jetzt der neuen Stellungnahme des Bundesrates zur Parlamentarischen Initiative der SGK-NR entnehmen können, hat er zwischenzeitlich aufgrund der neuesten Zahlen festgestellt, dass die Sozialversicherung eine wesentlich schlechtere Gläubigerstellung innehat als bisher angenommen. Wegen der seit 1997 geltenden Privilegienordnung im Konkursfall haben sich die Prämienverluste bei der Suva verdoppelt; bei der AHV geht es um einen Betrag von 50 Millionen Franken, die jährlich verloren gehen. Wir nehmen also mit Befriedigung zur Kenntnis, dass sich der Bundesrat heute der einstimmigen Meinung der Kommission anschliessen kann, dass das Konkursprivileg für Sozialversicherungen wieder eingeführt werden muss.
Die SGK schlägt Ihnen zu diesem Zweck eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vor. Diese Änderung hat zur Folge, dass im Konkursfall wie bisher zuerst die pfandgesicherten Forderungen aus der Konkursmasse abgedeckt werden und anschliessend die Löhne und die familienrechtlichen Ansprüche der Arbeitnehmenden. Aber gleich danach sollen in der zweiten Klasse der Forderungen die Beiträge an die Sozialversicherungen aufgeführt werden, wie dies vor der SchKG-Revision der Fall war.
Es bleiben noch zwei Differenzen übrig, die sich aber sehr schnell aus der Welt schaffen lassen: Der Bundesrat präzisiert in seiner Stellungnahme, dass es sich in Artikel 219 Absatz 4 Buchstabe c um die Forderungen der "sozialen Krankenversicherung" handelt; die SGK hat sich dieser Präzisierung selbstverständlich einstimmig angeschlossen. Zudem hat der Bundesrat unter Ziffer Ia noch die Aufnahme einer Übergangsbestimmung angeregt, welche ebenfalls die Zustimmung unserer Kommission gefunden hat.
Ich darf Ihnen also im Namen der einstimmigen Kommission empfehlen, der Gesetzesänderung inklusive Abänderungen und Präzisierungen des Bundesrates zuzustimmen.