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Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2006-06-09

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-09

Wortprotokoll

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Leben lang gearbeitet und ein Unternehmen aufgebaut. Sie haben regelmässig Gewinn erwirtschaftet. Was vom Gewinn nach dem Bezahlen der Unternehmenssteuer übrig geblieben ist, haben Sie im Unternehmen belassen. Sie haben Investitionen getätigt, Sie haben Arbeitsplätze geschaffen. Privatvermögen ausserhalb des Firmenvermögens haben Sie kaum geäufnet. Die Vermögenssteuer ist Jahr für Jahr angestiegen. Stellen Sie sich weiter vor, Sie haben das Glück, dass eines Ihrer drei Kinder bereit ist, die Firma weiterzuführen, in das Unternehmen einzusteigen. Es ist bereit, die Aktien der beiden Geschwister, die ihnen aus dem Erbgang zugehen, käuflich zu erwerben. Ich bin sicher, Sie würden sich als glücklichster Mensch dieser Welt fühlen, wenn da nicht unsere spezielle Gesetzgebung wäre, wenn da nicht eine Bundesgerichtsbehörde und eine Vollzugsbehörde der Steuerverwaltung wären, die mit Gerichtsentscheiden und Kreisschreiben die Unternehmerschaft verunsichern und bestrafen. So wird Ihnen von staatlicher Seite vorgeworfen, Sie hätten nicht so viele Arbeitsplätze schaffen dürfen und nicht so viele Investitionen tätigen dürfen. Stattdessen hätten Sie der Firma das Kapital entziehen müssen, damit der Staat auch Steuern erhalten hätte - Steuern, die Sie als Privatperson dann zusätzlich hätten bezahlen müssen.

Wenn Sie aus dem Unternehmen Jahr für Jahr zwei Drittel des Gewinns abgeschöpft hätten, hätten Sie bei einem Grenzsteuersatz von knapp 50 Prozent im Kanton Bern privat so viel anderes Kapital äufnen können, dass Sie die Firmenübergabe ohne Verletzung von Pflichtteilen und ohne Gefahr zu laufen, in die indirekte Teilliquidation überführt zu werden, hätten vollziehen können. Aber statt 300 Arbeitsplätzen hätten Sie dann vielleicht 100, 150 Arbeitsplätze geschaffen. Ist es das, was wir mit unserer Steuerpraxis wollen? Ist es das, was die offizielle Wachstumspolitik des Bundes schlussendlich will?

Unternehmensnachfolgen erfolgreich zu regeln, das ist grundsätzlich eine schwierige Aufgabe. Unternehmensnachfolgen über eine Erbenholding auch steuerrechtlich einigermassen vernünftig zu regeln, das ist eine äusserst schwierige Aufgabe.

Mit dem Bundesgerichtsurteil vom 11. Juni 2004 und dem darauffolgenden Kreisschreiben Nr. 7 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom Februar 2005 wurde für Unternehmen eine gänzlich unhaltbare Situation geschaffen. Neu darf der Kaufpreis nicht einmal mehr aus künftig zu erarbeitenden Mitteln der Unternehmung finanziert werden, ohne dass diese vorher doppelt besteuert werden. Ich frage Sie: Woher soll ein Nachfolger in einem Unternehmen, im väterlichen Betrieb, das Kapital nehmen, wenn nicht aus der Firma selber? Und woher sollen Kaderleute, die ein Management-Buy-out machen, das Kapital nehmen, wenn nicht aus der Firma selber?

Der Bundesrat löst dieses Problem mit seinem Vorschlag der Besteuerung über eine Ersatzdividende auch nicht, im Gegenteil. Auch bei diesem Konzept sollen Unternehmer, die ihr erarbeitetes Kapital in der Unternehmung belassen, bei der Nachfolgeregelung bestraft werden, ganz abgesehen von Vollzugsproblemen, die da anstehen. Ich fordere Sie auf, Herr Bundesrat Merz, hören Sie bitte auf, neben der Vermögenssteuer weitere Steuern einzuführen, welche zu entrichten sind, obschon kein Geld fliesst, obschon kein Mehrwert geschaffen wird. Solche Steuern sind nicht nur systemfremd, sondern extrem wirtschafts- und auch KMU-feindlich.

Kollegin Kiener Nellen nimmt den Vorschlag des Bundesrates in der Form eines Einzelantrages auf. Entsprechend meinen Ausführungen brauche ich nicht weiter zu erwähnen, dass wir diesen Einzelantrag ablehnen werden.

Der Ständerat hat glücklicherweise nicht auf dem bundesrätlichen Entwurf aufgebaut. Ich danke ihm an dieser Stelle dafür. Der Ständerat beseitigt mit seinem Konzept die Steuerschwierigkeiten bei der Unternehmensnachfolge allerdings auch nicht. Aber er bringt uns wenigstens zurück zum Zustand vor dem Bundesgerichtsurteil von 2004. Wollten wir die Problematik der indirekten Teilliquidation und auch der Transponierung total lösen und entschärfen, würde das nur über eine echte Abschaffung der Doppelbesteuerung der Dividenden gehen. Es ist uns bewusst, dass dies eine Maximalforderung ist, die politisch nicht umsetzbar ist. Es ist uns auch bewusst, dass sie finanziell weder für den Bund noch für die Kantone verkraftbar wäre. Deshalb unterstützen wir grundsätzlich die Ständeratsvariante. Dies gilt für die indirekte Teilliquidation ebenso wie für die Transponierung.

Die Minderheit I (Fässler) will die Beratung der Unternehmenssteuerreform II aussetzen, bis das Parlament über die Sofortmassnahmen in der Ehepaar- und Familienbesteuerung beraten hat. Wir haben es bei der indirekten Teilliquidation bei Nachfolgeregelungen mit einer Notsituation zu tun, die keinen Aufschub duldet. Deshalb wurde dieser Teil auch vorgezogen und abgespalten. Viele Nachfolgeregelungen bauen heute auf der Weiterführung des Geschäftes durch das Management oder eben durch die Kinder der Eigentümer auf. Viele dieser Nachfolgeregelungen sind blockiert. Glücklicherweise - ich bin froh darüber - zeigen verschiedene Kantone kein Verständnis für das Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Sie wenden die neue Regelung der Steuerverwaltung nicht an. Auch der Kanton [PAGE 849] Bern gehört dazu. Wir brauchen als Unternehmer aber klare gesetzliche Grundlagen. Auf Spekulationen, ob dem Unternehmen massiv Substanz zur Bezahlung von Steuern entnommen werden muss oder nicht, kann sich ein verantwortungsbewusster Unternehmer nicht einlassen.

Wir sind mit dem Anliegen der Minderheit I (Fässler) insofern einverstanden, als der erste Teil der Unternehmenssteuerreform II, welcher finanzielle Auswirkungen haben wird, z. B. die Milderung der Doppelbesteuerung, zusammen mit der Ehepaar- und Familienbesteuerung verabschiedet werden soll. Die Summe der verkraftbaren Steuerausfälle ist doch irgendwie limitiert und beschränkt. Deshalb drängt es sich auf, die beiden Pakete gemeinsam zu betrachten und gemeinsam zu verabschieden. Wir werden da mithelfen. Ich hoffe, dass Kollegin Fässler mit der SP auch dabei sein wird. Die hier diskutierte Vorlage 2 der Unternehmenssteuerreform II hingegen möchten wir vorziehen und nicht mit der Ehepaar- und Familienbesteuerung koppeln. Ich habe auf die Dringlichkeit hingewiesen.

Den Antrag der Minderheit II (Leutenegger Oberholzer), auf das Geschäft nicht einzutreten, lehnen wir ab. Wir halten es für verantwortungslos, die Problematik in Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen nicht bzw. nicht sofort anzugehen. Sie gefährden damit Arbeitsplätze, Sie gefährden damit Firmen.

Vom Bundesrat zu verlangen, dass er eine steuerausfallneutrale Vorlage bringt, wie es die Minderheit III (Fehr Hans-Jürg) tut, ist nicht nachvollziehbar. Die Vorlage des Ständerates ist steuerausfallneutral, wenn wir sie mit dem Zustand vor dem Bundesgerichtsurteil vergleichen. Im jetzigen Zeitpunkt dürften aus Nachfolgeregelungen sogar weniger Steuern in die Bundeskasse fliessen als vor dem Bundesgerichtsurteil. Zurzeit werden weniger Nachfolgeregelungen vollzogen. Eine Rückweisung würde demzufolge weiteres Steuersubstrat kosten.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit III abzulehnen.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass wir für Eintreten auf die Vorlage sind und dass wir die ständerätliche Linie verfolgen werden, mit der Ausnahme, dass wir den Antrag der Minderheit I (Rime) unterstützen werden.

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