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Imfeld Adriano · Nationalrat · 2006-06-09

Imfeld Adriano · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-09

Wortprotokoll

Die von uns heute als Zweitrat zu behandelnde Teilvorlage 2 des Unternehmenssteuerreformgesetzes II, so die Bezeichnung der Gesamtvorlage, heisst zutreffend "Bundesgesetz über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung". Die heutige steuerliche Situation bei der Behandlung von Unternehmensverkäufen in der Form von Anteilen an Kapitalgesellschaften, mit einer Übertragung vom Privatvermögen des Veräusserers in das Geschäftsvermögen des Käufers, verhindert Nachfolgeregelungen; dies ausgerechnet vor allem im KMU-Bereich, wo bekanntlich so viele Nachfolgeregelungen anstehen wie noch nie in der jüngeren Geschichte der Wirtschaft. Man rechnet allgemein - und vielleicht wiederhole ich hier gewisse Zahlen - mit 50 000 Unternehmensnachfolgen in den nächsten fünf bis zehn Jahren. Durch den fiskalisch motivierten Nachfolgestau stehen der Fortbestand von Unternehmen und damit von Arbeitsplätzen, das Wachstum und das Inlandprodukt auf dem Spiel. Es geht nicht darum, an irgendjemanden Steuergeschenke zu verteilen. Es geht darum, wie es mein Vorredner treffend gesagt hat, zu versuchen, den alten Zustand wiederherzustellen. [PAGE 848]

Seit den Achtzigerjahren wurde der durch mehrere Volksentscheide direkt oder indirekt bestätigte steuerfreie Kapitalgewinn durch die Verwaltung zunehmend eingeschränkt. Das Bundesgericht schützte diese Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit mehreren Bundesgerichtsentscheiden. Insbesondere der Bundesgerichtsentscheid vom 11. Juni 2004, welcher eine im Rahmen einer Nachfolgeregelung gegründete sogenannte Erbenholding betrifft, führte zu einer grossen Verunsicherung und verhindert eben diese sinnvollen Nachfolgelösungen. Dieser Bundesgerichtsentscheid führte nämlich zu einem Entwurf der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu einem für die direkte Bundessteuer verbindlichen Kreisschreiben und damit zu einer sehr unterschiedlichen Behandlung der indirekten Teilliquidation und der Transponierung bei den direkten Bundessteuer und bei den Kantonssteuern.

Bereits mit der parlamentarischen Initiative 02.469, "Unternehmenssteuer. Reform", welche, wenn sie umgesetzt ist, am Schluss der Beratung der Gesamtvorlage noch abzuschreiben ist, hat die CVP-Fraktion Rechtssicherheit beim Wechsel im Aktionariat von Gesellschaften verlangt. Mit der heutigen Vorlage kann diese Rechtssicherheit sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch via Steuerharmonisierungsgesetz bei den Kantonen wiederhergestellt werden.

Wir sind uns mit der SP-Fraktion darin einig, dass die Unternehmenssteuerreform II und die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung parallel laufen müssten. Der Antrag der Minderheit I (Fässler), die Beratung dieser Vorlage in diesem Zusammenhang auszusetzen, ist aber in der Betrachtung der Zeitachse unsinnig. Die von der WAK des Ständerates gewünschte Vorlage zu Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaar- und Familienbesteuerung liegt fristgemäss auf dem Tisch des Hauses und wird durch den Ständerat bereits behandelt.

Gegen die ursprünglich von uns erhobene Forderung der formalen Verknüpfung der beiden Vorlagen hat sich im Ständerat übrigens auch die SP gewehrt. Wir sind der Meinung, dass sowohl für die Familien als auch für die Unternehmungen in unserem Land jetzt etwas getan werden muss, und lehnen die Anträge der Minderheit I (Fässler) auf Aussetzen der Beratung, der Minderheit II (Leutenegger Oberholzer) auf Nichteintreten und der Minderheit III (Fehr Hans-Jürg) auf Rückweisung an den Bundesrat entschieden ab.

Meine Fraktion ist für Eintreten auf dieses Geschäft und für die abschliessende Behandlung in dieser Session, damit die Vorlage wie geplant am 1. Januar 2007 in Kraft treten kann. Meine Fraktion wird sich nach der aktiven Mitberatung in der WAK grossmehrheitlich an die Linie der Kommissionsmehrheit halten, welche der insgesamt guten Vorlage des Ständerates gefolgt ist und, wie bereits durch den Kommissionssprecher dargelegt, nur einige wenige Änderungen respektive Ergänzungen vorgenommen hat.

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