Lexipedia

Bührer Gerold · Nationalrat · 2006-06-09

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-09

Wortprotokoll

Ich glaube, wir sollten uns einig sein, dass steuerliche Attraktivität und Rechtssicherheit wichtige Elemente für den Unternehmensstandort Schweiz und für die Arbeitsplätze sind. Als ich vorhin den Votanten zugehört habe, die gegen Eintreten oder für Rückweisung sind, habe ich den Eindruck gewonnen, dass vor lauter Ideologie der Blick auf die zentralen Pfeiler, die notwendig sind, damit die Arbeitslosigkeit tief ist, total ausgeblendet wird. Ich habe den Eindruck, die Plakate am 1. Mai für Arbeitsplätze sind plakative Verlautbarungen, die man vergisst, wenn es um Steuerpolitik geht, weil Steuerpolitik aus ideologischen Gründen nicht sein darf.

Zu den Erfahrungen mit der Unternehmenssteuerreform I - dies an die Kolleginnen, die vorher gesprochen haben -: Es war das gleiche Lied hier im Saal. Was ist denn eingetreten? Ja, wir hatten mit der Unternehmenssteuerreform I, die 1998 in Kraft getreten ist, Ausfälle; ich glaube, sie lagen in der Höhe von etwa 400 oder 500 Millionen Franken. Ich empfehle Ihnen einfach einmal, nebst den Fussball- auch die Wirtschaftsseiten der Zeitungen zu lesen. Dann würden Sie sehen, wie viel diese Unternehmenssteuerreform I an Ansiedelungen, an Steuern für den Fiskus gebracht hat.

Wenn man nun hingeht und hier vorne behauptet - wir diskutieren ja über die Unternehmenssteuerreform II; wir sprechen jetzt, Kollege Fehr Hans-Jürg, nur über die Teilliquidation -, das würde Steuerausfälle bringen, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Wir machen nichts anderes, als die Steuerpraxis, wie sie vor dem Bundesgerichtsurteil war, grosso modo durch die Gesetzgebung wieder in Kraft zu setzen. Es ist richtig: Wenn man den Bundesgerichtsentscheid restriktiv umsetzen würde, dann hätte man etwas weniger Einnahmen; das gebe ich zu. Nur: Ich glaube, das Denken darf hier nicht aufhören. Wir müssen uns doch auch fragen: Was wären die Konsequenzen, wenn im KMU-Bereich - Sie geben vor, ihn auch schützen zu wollen - viele Betriebsübergaben nicht erfolgen und Tausende von Arbeitsplätzen nicht erhalten oder nicht geschaffen würden? Ich bitte Sie, einmal den Rechner zur Hand zu nehmen und die damit dem Fiskus in Zukunft entgehenden Steuern zusammenzurechnen.

Wir wollen nämlich das Gleiche. Wir wollen doch, dass hier letztlich ein Steuerrecht in Bezug auf Firmenübergaben Platz greift, wie wir es hatten. Dieses erleichtert es, dass entweder Management-Buy-outs an Kader stattfinden können, wie sie erwähnt worden sind, oder dass eben im KMU-Bereich Firmen vor allem auch an Jungunternehmer weitergegeben werden können. Man spricht immer von Jungunternehmerförderung und will hier nun scheinbar eine Regelung beibehalten, die genau das Gegenteil bewirkt. Der Bundesgerichtsentscheid läuft nämlich darauf hinaus, dass die kapitalkräftigen Käufer gegenüber dem Verkäufer privilegiert werden. Wollen Sie das, Sie, die sonst von Jungunternehmerförderung sprechen? Ich verstehe Ihre Logik heute Morgen beim besten Willen nicht mehr. Ich glaube, dass die Fassung, wie sie Ihnen die Mehrheit vorschlägt, eine praktikable Fassung ist. Die Fassung des Bundesrates und der Minderheit aber ist schlicht nicht praktikabel.

Jetzt komme ich auf den Punkt der Thesaurierung zurück: Es ist vorhin so dargestellt worden, dass man mit der Mehrheitsfassung quasi die Thesaurierung belohnen würde. Kommen wir jedoch einmal auf den Punkt: Wollen Sie denn ein Steuerrecht für die Teilliquidation, das all jene KMU, die vorsorglich in guten Zeiten Liquidität auf die Seite legten, bestraft? Das wollen Sie tun. Ist das eine arbeitnehmerfreundliche Steuerpolitik? Was heisst das? Wir haben Länder, die ein solches Steuerrecht haben. Wir haben Situationen, wo die Liquiditäts- und Eigenkapitalanteile demzufolge dann eben tiefgefahren werden. Was ist die Folge davon? Die Folge ist ökonomisch doch die, dass beim ersten Sturm Arbeitsplätze viel rascher abgebaut werden müssen als in einer Situation, in der ich als mittelständischer Unternehmer Reserven gebildet habe, um eine "Delle" besser durchstehen zu können. Hier begreife ich Ihre Position schlichtweg nicht. Man kann das tun, was Sie wollen, man kann die Thesaurierung bestrafen. Aber dann müssen Sie ehrlich sein: Dann heisst das, dass die Abbaumassnahmen bei konjunkturellen Rückschlägen noch viel schneller Platz greifen müssen, als sie das sonst tun.

Zum Punkt der Dringlichkeit: Auch hier habe ich Mühe. Wenn man die Zeitungen liest, wenn man mit KMU-Leuten spricht, dann weiss man doch, dass Tausende von Firmenübergaben in der Blockade sind. Deswegen hat der Ständerat gesagt - und deswegen haben wir ja auch in diesem Rat motioniert -, dass diese Teilliquidation jetzt raschestmöglich geregelt werden muss. Wer hier die Dringlichkeit bestreitet, der geht mit verbundenen Augen durch die KMU-Landschaft. Etwas anderes kann man dazu wirklich nicht sagen.

Dann ist von Kollegin Leutenegger Oberholzer noch erwähnt worden, wir stünden ja bei der Unternehmensbesteuerung super da. Es ist richtig, wir stehen gut da. Ich gehöre nicht zu jenen, die nur klagen wollen. Aber Sie haben ja auch zur Kenntnis genommen, dass wir in die Besteuerung der Unternehmen alles einbeziehen müssen. Sie schauen nur auf den Steuersatz für die Unternehmensgewinne. Wir müssen ja auch die Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne und die Vermögensbesteuerung, die die meisten Länder bei privaten Anlegern nicht haben, mit einbeziehen. Dann kommen wir bei den ausgeschütteten Gewinnen nicht auf einen Satz zwischen 22 und 24 Prozent gemäss Statistik, sondern auf eine Besteuerung - das können Sie auch nachlesen - von gegen 60 Prozent. Dann sind wir nicht mehr Spitze. Dann bestrafen wir eben vor allem die Ausschüttung von Gewinnen - wenn Sie schon von Thesaurierung sprechen und das anklagen. Wir wollen ja, dass in einem gewissen Umfang auch ausgeschüttet wird und Geld in Neuunternehmen reinvestiert wird. Wollen Sie denn das erschweren? Ich sehe auch hier Ihre Logik nicht.

Zusammengefasst: Wir werden für Eintreten votieren. Wir werden - ausser bei Ziffer 1 Artikel 20a Litera a, wo wir die Minderheit I (Rime) unterstützen - mit der Mehrheit stimmen. Wir müssen jetzt alles daransetzen, dass diese unselige Geschichte ein Ende findet. Wir müssen alles daransetzen, dass diese Teilrevision im Januar 2007 in Kraft gesetzt wird, und wir müssen sicherstellen, dass der Volkswille vom Dezember 2001 berücksichtigt wird: keine Kapitalgewinnsteuer, keine Beteiligungsgewinnsteuer durch die Hintertüre. Ich erinnere Sie daran: Das Volk hat im Dezember 2001 mit 67 Prozent Nein gesagt zur Initiative "für eine Kapitalgewinnsteuer" der Linken. Diesen Volksentscheid werden wir als Mehrheit respektieren.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.