Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2006-06-09
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-09
Wortprotokoll
Die Vorlage über die Unternehmenssteuerreform II ist nach der Meinung unserer Fraktion voller offener Fragen, voller Widersprüche, voller Zielkonflikte und voller unklarer Ergebnisse. Ich möchte Ihnen dazu ein paar Beispiele geben.
Der Teil der Vorlage, der in dieser Session vom Ständerat beraten wird, Vorlage 1, fördert durch die teilweise Steuerbefreiung von Dividenden die Politik der Gewinnausschüttung. Die Vorlage 2, die wir heute behandeln, fördert mit der teilweisen Steuerbefreiung von verkauften Beteiligungen das Gegenteil der Gewinnausschüttung, nämlich die sogenannte Thesaurierung, also die Einbehaltung von Gewinnen. Das ist ein unlösbarer Widerspruch zwischen diesen zwei Teilen der Vorlage.
Man sagt, mit dieser Vorlage 2 wolle man die Nachfolgeregelungen insbesondere bei KMU erleichtern. Gemacht wird genau das Gegenteil, denn die hier bewirkte Thesaurierung von Gewinnen verteuert ja die Firmen und macht damit die Dinge für einen potenziellen Käufer schwierig. Ganz besonders erschwert wird das Management-Buy-out, also die Übernahme durch die Kader; und genau das, so wird behauptet, wolle man erleichtern.
Eine ganz offene Frage betrifft die sogenannte Doppelbesteuerung von Gewinnen. Es ist die Frage im Raum, ob es hier um eine Realität geht oder um einen Mythos. Es gibt viele Hinweise von Expertenseite, die uns belehren, es handle sich hier weitgehend um einen Mythos und nicht um eine real vorhandene Doppelbelastung.
Eine letzte offene Frage: Man sagt, man wolle mit dieser Unternehmenssteuerreform II die steuerliche Gleichbehandlung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften anstreben. Die Frage, die sich heute stellt, ist aber folgende: Betreiben wir so, wie das Geschäft jetzt aufgegleist ist, nicht die Privilegierung der Kapitalgesellschaften gegenüber den Personalgesellschaften, und zwar so, dass es zu unabsehbaren Ausfällen bei der AHV und den anderen Sozialversicherungen führen wird?
Die offenen Fragen betreffen auch die Steuerausfälle beim Bund und bei den Kantonen. Es wird geschätzt, dass die Unternehmenssteuerreform II insgesamt zu Steuerausfällen von einer halben bis einer ganzen Milliarde Franken führen wird, dies vor allem bei den Kantonen. Auf unsere Frage, zu welchen Steuerausfällen dann dieser Teil der Vorlage - das, was wir heute beraten - führen werde, haben wir keine Antwort bekommen. Dabei ist doch offenkundig, dass es Steuerausfälle geben wird, weil die Regelung, wie sie jetzt vom Bundesgericht festgelegt worden ist, und die Regelung, die wir heute beschliessen sollen, voneinander abweichen. Es wird zu Steuerausfällen führen, wenn Sie die Regelung so beschliessen, wie Ihnen das die Mehrheit vorschlägt. Wie viel es sein wird, wissen wir nicht. Aber wenn es wahr ist, was die Mehrheit behauptet, dass im Moment an die 50 000 Firmen in der Schweiz darauf warten, eine Nachfolge zu regeln, dann kann es sich hier ja nicht um eine Bagatelle handeln, dann werden hier Steuerausfälle in beachtlicher, leider in unbekannter Höhe anfallen - eine offene Frage.
Eine allerletzte offene Frage möchte ich Herrn Bundesrat Merz persönlich stellen. Sie, Herr Bundesrat Merz, sagen ja immer: "Keine Zusatzausgaben ohne Kompensation", weil Ihnen die Haushaltneutralität wichtig sei. Das gleiche Prinzip der Kompensation müssen Sie logischerweise aber auch bei Ertragsausfällen anwenden; d. h., wenn Ertragsausfälle geplant werden, wie das hier der Fall ist, dann müssten Sie uns doch sagen können, auf welchem Weg Sie kompensieren, also andere Beträge beiziehen. Wir haben dazu Vorschläge gemacht. Wir sind damit natürlich nicht durchgedrungen. Hier wird auf jeden Fall nicht kompensiert. [PAGE 847]
Dies alles zeigt Ihnen, meine Damen und Herren, dass sich diese Vorlage in einer ausserordentlich problematischen Phase befindet. Wir haben allen Grund, sie zurückzuweisen und eine Vorlage zu fordern, die für Bund und Kantone ertragsneutral ausfällt.