Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-06-09
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-09
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie ebenfalls, der Version des Ständerates zuzustimmen. Es ist in der Tat so - ich glaube, das ist ein Prinzip -: Anlegerschutz erzielen Sie in erster Linie mit Transparenz. Und hier geht es um das Schaffen von Transparenz. Wenn jemand eine Anlagepolitik betreiben will, um sich frei und flexibel im Markt zu bewegen, dann kann er dafür einen Fantasienamen verwenden. Diese Möglichkeit besteht. Wenn es aber um die Anlage geht, sollte man unserer Meinung nach Klarheit schaffen. Hier gilt als Beispiel zur langjährigen Praxis, dass die Bezeichnung "Equity" nur verwendet werden darf oder sollte, wenn mindestens zwei Drittel des Vermögens in Beteiligungspapiere investiert sind. Zwei Drittel wären an sich "mehrheitlich", aber wenn Sie "mehrheitlich" hier interpretieren, wären es 50 Prozent plus 1. Dann könnte der Sachverhalt eintreten, dass man einen Fonds als Obligationenfonds bezeichnet, obwohl er aus 51 Prozent Obligationen besteht und aus 49 Prozent Aktien, die viel risikoreicher sind. Das wäre nach unserer Meinung eine Täuschung. Deshalb sollte man hier strengere Regeln anwenden, wie das im Ausland zum Teil der Fall ist, insbesondere in den USA.
Dieser Differenzierung hat der Ständerat Rechnung getragen. Deshalb ersuche ich Sie, hier dem Ständerat zu folgen.