David Eugen · Ständerat · 2006-03-14
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-14
Wortprotokoll
Hier geht es um Ziffer II Absatz 2, um das Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Herr Bundesrat Merz hat einleitend die Frage angesprochen, wie diese Regelungen in Kraft gesetzt werden sollen. Die Minderheit vertritt die Meinung, dass für Bundesrecht und kantonales Recht - es geht hier um die Unternehmensbesteuerung - der gleiche Zeitpunkt gewählt werden sollte, nämlich der 1. Januar 2007. Es geht wieder um die Frage der Rechtssicherheit, d. h., für das ganze harmonisierte Steuerrecht von Bund und Kantonen gilt die gleiche Regelung dann ab dem genannten Zeitpunkt.
Es wurde von Kollege Lauri angesprochen, dass man aufpassen muss, was mit den Fällen passiert, die in die Zwischenzeit fallen, und dass es auch deswegen richtig ist, die Übergangsfrist nicht noch weiter auszudehnen. Der Antrag der Mehrheit läuft darauf hinaus, dass zwar auf Bundesebene die Sache auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten kann, aber die Kantone nachher in einem längeren Übergangsprozess ihre Gesetze erst noch anpassen und dass diese Regelung dann ein Jahr später - oder vielleicht noch später - in Kraft treten würde. Dafür kann man föderalistische Argumente geltend machen und sagen: Jedes Mal, wenn eine Steuerharmonisierungsregel geändert wird, müssen die Kantone sie in ihr Gesetz umsetzen, und wir müssen diese Umsetzung abwarten. Dafür habe ich Verständnis bei Regeln, bei denen die Kantone einen Ermessensspielraum haben. Wenn sie bei der Umsetzung aber keinen Ermessensspielraum haben bei, in Fällen, in denen die Regel klar und eindeutig ist, wie es hier der Fall ist - es wird hier extrem klar geregelt -, und wenn die Kantone keinen Handlungsspielraum haben, dann ist es nicht zweckmässig, zu sagen, man müsse den formellen gesetzgeberischen Vorgang abwarten, bis die Regelung Geltung für Firmen und Steuerzahler erhält.
Ich trete daher mit der Minderheit dafür ein, dass wir diese ganze Sache - sowohl für die Bundessteuer wie auch für die Steuerharmonisierung, die heute ja auch von allen als dringend erklärt wurde - auf den 1. Januar 2007 in Kraft setzen.