Metzler Ruth · Bundesrat · 1999-12-20
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 1999-12-20
Wortprotokoll
Herr Merz möchte noch mehr Gründe hören, warum der Bundesrat seine Position geändert hat.
Der Bundesrat hat die verschiedensten Argumente für den Antrag der Mehrheit und auch die in der Botschaft vertretene Position intensiv diskutiert. Die Kernfrage ist nicht die Definition von Unabhängigkeit, sondern ob angestellte Anwältinnen und Anwälte als unabhängig im Sinne des Gesetzes gelten sollen oder nicht. Der Bundesrat ist heute Vormittag zur Auffassung gelangt, dass bei Unternehmen wie Treuhandfirmen und Banken angestellte Anwältinnen und Anwälte nicht als unabhängig im Sinne des Gesetzes gelten sollen. Er gelangte zu dieser Auffassung nach Abwägung der verschiedenen Argumente. Zudem stellte er fest, dass die heute vorliegende Formulierung der Kommissionsmehrheit eindeutig nicht so bestehen bleiben darf, weil die Kernfrage, ob die Anstellung möglich sein soll oder nicht, hier auch gerade geregelt werden kann. Man sollte keine Umschreibung wählen, die wieder neue Unklarheiten darüber beinhaltet, was damit gemeint ist und was nicht.