David Eugen · Ständerat · 2006-03-14
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-14
Wortprotokoll
Ich danke dem Kommissionspräsidenten und Sprecher der Mehrheit für die Sympathie; das ist sicher sehr wichtig bei diesem Anliegen. Aber Sie werden zugeben, dass Sympathie in dieser Sache nicht mehr genügt. Es muss auch einmal gehandelt werden. Kollege Lauri hat im Einleitungsvotum zur Unternehmensbesteuerung beklagt, es sei zweieinhalb Jahre gegangen, bis man dieses schwierige Problem gesetzgeberisch angegangen sei und eine Lösung formuliert habe. Wir stehen hier vor einer Geschichte, die auf Bundesebene über zwanzig Jahre gedauert hat, und damit vor einem Problem, das auch nach dieser Zeitdauer noch nicht gelöst worden ist. Mit anderen Worten: Der Zeitdruck ist hier also wesentlich grösser als bei dem, was wir jetzt im Rahmen der Unternehmensbesteuerung besprochen haben. Dies zum Ersten.
Zum Zweiten betrifft dieser Bereich viel mehr Leute als der Bereich, den wir jetzt bei der Unternehmensbesteuerung besprochen haben. Ich bitte Sie, mich nicht falsch zu verstehen: Ich bin dafür, dass wir bei der Unternehmensbesteuerung diese Schritte machen, aber ich kann mich nicht damit abfinden, dass wir bei der Ehepaarbesteuerung die Dinge nicht ebenso konsequent und zügig an die Hand nehmen und dort nicht auch eine Lösung vorschlagen.
Herr Bundesrat Merz hat in seinem Votum erklärt - ich möchte dafür danken und es auch absolut unterstützen -, dass es hier um eine Frage der sozialen Gerechtigkeit geht. Es findet bei der Bundessteuer eine Diskriminierung der Ehegatten statt. Diese Diskriminierung dauert schon sehr lange an. Die Beseitigung dieser Diskriminierung ist, wie Sie es formuliert haben, eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Daher ist es dringend, dass wir diese Diskriminierung beseitigen und die Lösung des Problems nicht weiter hinausschieben.
Was heisst das konkret? Wenn wir wirklich wollen, dass die Ehepaare mit der Steuerrechnung des Jahres 2008 aufgrund von Sofortmassnahmen teilweise von dieser Diskriminierung befreit werden, müssen wir jetzt handeln. Wir können die Lösung des Problems nicht weiter hinausschieben, weil die Zeit sonst nicht ausreicht, um die Regelung in Kraft zu setzen.
Daher hat sich die Minderheit entschlossen, diesen Antrag jetzt auch zu stellen, damit diese Diskriminierung endlich, auf das Jahr 2008 hin, beseitigt wird. Den Vorschlag des Bundesrates, der vor drei Tagen bei uns eingetroffen ist, verdanke ich sehr. Ich bin froh - und möchte das jetzt nicht unbescheiden auch unserer Minderheit anrechnen -, dass der Bundesrat am letzten Freitag endlich entschieden hat, damit er heute auch etwas präsentieren kann. Ich bin froh darum; es hat sich gelohnt, nur schon deswegen diesen Minderheitsantrag zu stellen. Der Bundesrat sieht aber vor, dass das Ganze wiederum ein Jahr hinausgeschoben wird: Die Diskriminierung bei den Ehegatten soll also, nach dem bundesrätlichen Vorschlag, erst im Jahr 2009 wirklich - teilweise - beseitigt werden.
Wir können uns eigentlich damit nicht abfinden, das muss ich hier sagen. Darum halten wir an unserem Antrag fest; das ist der erste Grund. Der zweite ist der: Bis jetzt wurden immer wieder Vorschläge angekündigt, ins Parlament gekommen sind sie aber bis jetzt nicht. Solange kein Vorschlag vorliegt und auch kein besserer Vorschlag vorliegt, als heute von uns unterbreitet wird, müssen wir und wollen wir an dieser Position festhalten.
Ich freue mich aber, und ich hoffe - wenn jetzt der Rat nicht der Minderheit folgt -, dass wir auf jeden Fall auf die Zusicherung, die jetzt auch vom Kommissionspräsidenten gemacht wurde, zählen können. Im Sommer, wenn die Zweitvorlage der Unternehmenssteuerreform II kommt, kann in jedem Fall hier in diesem Plenum endlich über die Frage der Abschaffung dieser Diskriminierung entschieden werden.
Ich möchte ein Wort zu den verschiedenen Vorschlägen sagen, wie man die Diskriminierung beseitigen kann. Hier legen wir uns nicht auf eine bestimmte Entlastungstechnik fest. Wir sind eigentlich offen für alle Lösungen, aber sie müssen eine Bedingung erfüllen: Sie dürfen nicht nur auf Doppelverdienerehepaare fokussiert sein, denn wir sind nicht der Meinung, dass nur die Doppelverdienerehepaare unter dieser Diskriminierung leiden. Es ist genau so bei den Rentnerehepaaren und bei den Einverdienerehepaaren. Daher muss - und da teilen wir die Meinung der Kantone, die das aus ihrer Erfahrung, auch aus ihrer praktischen Erfahrung, ganz konsequent vertreten - unter allen Umständen das Entlastungsschwergewicht auf alle Ehepaare gelegt werden. Wenn man eine gewisse Kombination macht, wie das jetzt der Bundesrat vorschlägt, ist das möglich, aber das Schwergewicht muss bei allen Ehepaaren, einschliesslich Rentnerehepaaren und Einverdienerehepaaren, liegen. Im Übrigen sind wir für alle Lösungen offen, das möchte ich ganz klar signalisieren, für jede Entlastungs- oder Nichtdiskriminierungstechnik, die der Bundesrat uns letztendlich dann einmal vorschlagen wird.
Heute haben wir nichts auf dem Tisch; wir halten aber am Prinzip fest: Gleichzeitig mit der Unternehmenssteuerreform II muss auch eine Lösung gegen die diskriminierende Besteuerung der Ehepaare kommen. Daher stellen wir diesen Antrag jetzt und ersuchen Sie, eben jetzt der Minderheit zu folgen. Dann ist das Geschäft einmal auf dem Tisch, und es ist ohne weiteres möglich, dass der Bundesrat dann seine besseren Vorschläge, die vielleicht bestehen, in Abstimmung mit den Kantonen ins nationalrätliche Verfahren einbringt.
Der grosse Vorteil dieser Massnahme wäre es, dass wir mit jeder Garantie schon im Jahr 2008 und nicht erst im Jahr 2009 bei den Ehepaaren eine Lösung hätten. Wenn Sie wollen, dass das rasch vorwärts geht und nicht hinausgezögert wird, müssen Sie jetzt der Minderheit zustimmen, wohl wissend, dass der Vorschlag verbessert werden kann. Wenn Sie aber sagen, es sei egal, wenn das nochmals ein Jahr länger geht, dann müssen Sie diesen Antrag eben ablehnen - was ich nicht hoffe.