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Schweiger Rolf · Ständerat · 2006-03-14

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-14

Wortprotokoll

Es ist eine Erfahrungstatsache, dass jede nur erdenkliche Steuerregelung Vor- und Nachteile hat. Bei einer Abwägung all dessen, was da zur Diskussion steht, bin ich aber doch zur Auffassung gekommen, dass der Antrag der Mehrheit der bessere ist. Ich möchte ergänzend einige Gründe erwähnen.

Was den Aufwand anbetrifft, den Herr Jenny so oder so befürchtet, irrt er, und zwar aus dem einfachen Umstand, dass sich dann, wenn gemäss der Mehrheit befunden wird, die steuerliche Frage der nichtbetriebsnotwendigen Substanz dann - und nur dann - stellt, wenn überhaupt Ausschüttungen vorgenommen werden. Es ist für jeden von uns relativ leicht begreifbar, dass solche Fälle zwar vorkommen, ihre Häufigkeit aber auch nicht annähernd dem Total an Handel mit gewerblichen Firmen entspricht. Wenn der Mehrheit zugestimmt wird, dürfte das Verhältnis der Fälle, bei denen eine Untersuchung vorkommt, im einstelligen Prozentbereich bleiben - gegenüber den Vorstellungen, die dem Antrag der Minderheit obliegen.

Ein weiterer Grund: Frau Sommaruga hat gesagt, es würden dadurch Steuerschlupflöcher geöffnet. Es wird dadurch fast der Eindruck erweckt, es würden dem Staat aus solchen Transaktionen generell und prinzipiell Steuern entgehen. Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig.

Wenn nichtbetriebsnotwendige Substanz im Zuge eines Verkaufs an den Erwerber übergeht, dann bleibt diese Substanz in dieser übergegangenen Gesellschaft drin, und irgendwann kommt diese Substanz zur Besteuerung, nämlich dann, wenn sie ausgeschüttet wird. Die Frage ist also letztlich nur die, zu welchem Zeitpunkt was besteuert wird. Nun kommt die meines Erachtens entscheidende Frage: Ist es für eine übernehmende Firma nicht ebenfalls von Bedeutung, Reserven haben zu können, die nicht total betriebsnotwendig sind? Ist es vernünftig, unsere Wirtschaft via Steuerrecht so zu konzipieren, dass Gesellschaften nur noch aus absolut betriebsnotwendigen Mitteln bestehen, plus gewisse, beispielsweise im Vorschlag der Minderheit, Liquiditätsreserven von 25 Prozent des Umsatzes? Man kann diese Frage so oder anders beantworten. Ich aber glaube, dass starke Gesellschaften mit Reserven langfristig für die Wirtschaft besser sind; es sollte nicht zu Situationen kommen, in denen bei jedem Handwechsel die Tendenz besteht, nichtbetriebsnotwendige Mittel aus der Gesellschaft herauszunehmen.

Noch eine Frage bezüglich der Attraktivität für den Käufer, also für die Jungunternehmen zum Beispiel: Wenn nichtbetriebsnotwendige Substanz mitgeht, wird dieser Umstand selbstverständlich beim Kaufpreis berücksichtigt. Der Umstand, dass dann derjenige, der verkauft, auf diesen nichtbetriebsnotwendigen Substanzen keine Steuern zu bezahlen hat, wirkt sich auf den Kaufpreis mindernd aus. Selbstverständlich ist diese Minderung des Kaufpreises vom Erwerber aus gesehen etwas Aufgeschobenes, denn irgendwann werden ja Ausschüttungen geschehen, bei denen er dann Steuern bezahlen muss. Aber im Zeitpunkt, wo er ein neues Unternehmen kauft, wo also bei ihm tendenziell am ehesten Liquiditätsprobleme bestehen, kann er von einem tieferen Kaufpreis profitieren.

Die Summe all dessen, die Summe all dieser Vorteile, ist nach meinem Dafürhalten grösser als die zweifellos auch bestehenden Nachteile, die zudem, wie ja Kollege Schmid bezüglich der Präzisierung gesagt hat, allenfalls im Zweitrat geregelt werden können.

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