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Germann Hannes · Ständerat · 2006-03-14

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-14

Wortprotokoll

Bei der Transponierung, also beim Verkauf an sich selbst, hat sich die Kommission weitgehend am Entwurf des Bundesrates orientiert. Auch hier wird wie bei der indirekten Teilliquidation nach einer objektiven gesetzlichen Lösung gesucht. Die Regelung gilt zwar für alle Beteiligungsrechte des Privatvermögens, sie kommt jedoch nur zum Tragen, wenn die Beteiligungsrechte auf eine Kapitalgesellschaft oder -genossenschaft übertragen werden, an welcher der Verkäufer nach der Übertragung zumindest zu 50 Prozent beteiligt ist. Darum auch diese seltsame Ausdrucksweise "Verkauf an sich selbst": Der Verkäufer bringt Anteile aus seinem Privatvermögen ein und hat nachher die Mehrheit im Unternehmen. Darum verkauft er die Anteile letztlich an sich selbst.

Im Rahmen des Teilbesteuerungsverfahrens hat der Verkäufer die Differenz zwischen dem vom Käufer erhaltenen Gegenwert und dem Nennwert der übertragenen Beteiligungsrechte zu besteuern. Im Sinne der bestehenden Agio-Lösung kann die Gegenleistung nach wie vor auf offenen Reserven gebucht werden. So ist es möglich, die Besteuerung vom Vermögensertrag bis zur Ausschüttung aufzuschieben. Die Transponierungsregelung gilt wiederum sinngemäss zur indirekten Teilliquidation für Übertragungen, die mehrere Beteiligte gemeinsam vornehmen.

Die Kommission lehnt sich wie gesagt bei der Transponierung an den bundesrätlichen Entwurf an. Die Kommissionsmehrheit präzisiert allerdings, dass die Besteuerung erst ab einem Verkauf von mindestens 5 Prozent am Grund- oder Stammkapital einer Gesellschaft oder Genossenschaft eintritt, auch dies im Bestreben, nicht für jede kleinste Veräusserung eines Anteilrechtes ein Steuerverfahren auszulösen. Der Bundesrat und die Eidgenössische Steuerverwaltung haben übrigens ihr Verständnis für die Hürde von 5 Prozent geäussert. Sie haben gesagt, sie könnten damit leben. Aber wir hören das nachher sicher noch einmal.

Ich bitte Sie, sich auch hier der Kommissionsmehrheit anzuschliessen und damit bei unserem System zu bleiben.