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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-06-19

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-19

Wortprotokoll

Auch ich habe die Ratsprotokolle aus dem Jahre 1994 über die im Dringlichkeitsverfahren eingeführte Zusatzfinanzierung nochmals angesehen.

Ich komme, Herr Bundesrat, zu einem anderen Schluss, das Ergebnis ist eindeutig: Die Erhebung des dritten Lohnprozentes bis zum maximalen UVG-Verdienst sowie die Deplafonierung bis zum zweieinhalbfachen UVG-Verdienst waren eine Notmassnahme, ein Bremsmanöver im Lichte der zunehmenden Verschuldung und ein Instrument zur Rückzahlung dieser Schulden.

Ich äussere mich hier primär zur Deplafonierung. Sie haben es schon erwähnt, Herr Bundesrat: Frau Beerli sagte 1994 als [PAGE 393] Berichterstatterin der SGK bei der Einführung der Deplafonierung wörtlich: "Die Erhöhung dieses Beitragsplafonds war in der SGK umstritten und gab zu ausgedehnten Diskussionen Anlass; dies vor allem darum, weil der Leistungsplafond beim einfachen Betrag des UVG-Maximums belassen wird, was bedeutet, dass natürlich die Erhöhung eine reine Besteuerungsmassnahme darstellt und somit eine erhebliche Ausdehnung der Solidarität mit sich bringt. Trotzdem hat die SGK nach langer Diskussion mit sehr grosser Mehrheit der vorgeschlagenen Erhöhung um den Faktor 2,5 auf maximal 243 000 Franken zugestimmt, weil sie der Meinung war, es handle sich um einen zumutbaren Solidaritätsbeitrag der besser verdienenden Arbeitnehmer an die dringend notwendige Sanierung der Arbeitslosenversicherung." (AB 1994 5 229)

Ähnlich war die Argumentation bezüglich des dritten Lohnprozentes für alle, und unterstrichen wurde der ausserordentliche Charakter der Massnahme durch die Befristung. Auch der Nationalrat war gleicher Meinung. Schuldentilgung stand im Vordergrund. Das haben besonders die damals noch im Nationalrat sitzenden Frau Spoerry und Herr David betont, die heute ja unserem Rat angehören. Der Bundesrat - Sie haben darauf hingewiesen, Herr Bundesrat Couchepin - hat im Rat kein Versprechen abgegeben, aber das Parlament sehr wohl.

Nun zeichnet sich glücklicherweise eine Entspannung der Lage der Kasse ab, und die seinerzeit abgegebenen Versprechen sind meines Erachtens einzulösen. Beim dritten Lohnprozent für alle sind wir uns einig und nehmen es im Hinblick auf die voraussichtlich im Jahre 2003 getilgten Schulden zurück.

Der Solidaritätsbeitrag der Besserverdienenden soll nun gemäss Entwurf des Bundesrates und gemäss Antrag der Minderheit reduziert, nicht aber eliminiert werden. Solches Handeln mag im Hinblick auf Konsensfindung opportun erscheinen, das gebe ich gerne zu. Es wäre aber gegenüber denjenigen, die sich seinerzeit im Hinblick auf das gemachte Versprechen solidarisch zeigten, unfair.

Ich bin nicht bereit, die Glaubwürdigkeit dem Opportunismus zu opfern. Mit der Streichung von Artikel 3 Absatz 3 wird das Richtige getan. Dies umso mehr, als wir bereit sind, dem Bundesrat - wie er es in seinem Entwurf vorsieht - die Kompetenz einzuräumen, den Grundbeitrag bei schlechter Kassenlage um 0,5 Prozent zu erhöhen. Die Mehrheit der SGK ist auch bereit, gemäss Artikel 90c bei schlechter Kassenlage dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, den Solidaritätsbeitrag von maximal 1 Prozent wieder einzuführen.

Ich finde es richtig, wenn man dann Solidarität fordert, wenn es notwendig ist, statt auf Vorrat Gelder einzufordern, die letztendlich einfach zu Mehrausgaben verleiten.

Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.