Beerli Christine · Ständerat · 2001-06-19
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-19
Wortprotokoll
Bei Artikel 3 kommen wir bereits zur wichtigen Bestimmung, welche die Finanzierung betrifft. Wie die Ratspräsidentin bereits erklärt hat, schlage ich vor, parallel dazu auch Artikel 90c zu behandeln. In Artikel 3 Absatz 2 wurde festgehalten, dass der Beitragssatz für den versicherten Verdienst auf 2 Prozent gesenkt wird. Ich möchte das festhalten, weil es doch ein wichtiger Punkt dieser Revisionsvorlage ist. Das ist vom Ausmass der Senkung her wohl die wichtigste Bestimmung der ganzen Revision.
Bei Artikel 3 Absatz 3 beantragt die Mehrheit Ihrer Kommission, die Deplafonierung aufzuheben und den Verdienstanteil zwischen 106 800 und 267 000 Franken keinerlei Beitragspflicht mehr zu unterstellen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass keine Beiträge auf Vorrat erhoben werden sollen und dass hier zudem ein Versprechen einzulösen ist. Auch wenn es sich nicht explizit um ein Versprechen des Bundesrates handelt, so handelt es sich eben doch um ein Versprechen, das in der politischen Diskussion abgegeben worden ist. Es ist von den Kommissionen und dem Parlament abgegeben worden und in der politischen Diskussion generell wirklich verstärkt und klar herübergekommen. Es handelt sich um ein Versprechen, das gegenüber der Bevölkerung anlässlich der Einführung der Deplafonierung als Notmassnahme abgegeben wurde. Es wurde immer wieder betont, es handle sich hier um eine Notmassnahme, um die aufgelaufenen Schulden abzutragen.
[PAGE 392] Um in schlechten Zeiten jedoch flexibel zu sein, beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, bei Artikel 90c Absatz 1 einen Zusatz einzufügen, der dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, auf Einkommen der besagten Höhe erneut einen Beitrag von höchstens 1 Prozent zu erheben, sollte der Schuldenstand des Ausgleichsfonds Ende Jahr 2,5 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme erreichen. In diesem Fall hat der Bundesrat ebenfalls die Möglichkeit, den ordentlichen Beitragssatz um 0,5 Prozent zu erhöhen. Das Argument der antizyklischen Wirkung, das bereits von Herrn Bundesrat Couchepin angeführt worden ist, hat in Ihrer Kommission nicht verfangen, weil die Kommission der Ansicht ist, dass keine Beiträge auf Vorrat erhoben werden sollen.
Wir sind bereit, zu einem Zeitpunkt, zu dem wirklich wieder Not am Mann ist, eine Beitragserhöhung auch auf längere Zeit in Kauf zu nehmen, damit aufgelaufene Schulden wieder abgetragen werden können.
Eine Minderheit beantragt, hier bei der Lösung des Bundesrates zu bleiben.