Schwaller Urs · Ständerat · 2006-03-14
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-14
Wortprotokoll
Während vieler Jahre hatte ich als kantonaler Finanzdirektor und zuletzt auch als Präsident einer Arbeitsgruppe für die technische Aufarbeitung und Ausgestaltung des Ressourcenindexes Gelegenheit, das Projekt NFA recht eng zu begleiten und auch mitzugestalten. Die grundlegende Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den 26 Kantonen wie ebenfalls die Verbesserung und Stärkung des Finanzausgleiches waren ohne Zweifel überfällig. Die den Räten nun vorgelegte NFA-Ausführungsgesetzgebung mit den drei Total- und dreissig Teilrevisionen ist über weite Strecken eine technische, organisatorische Anpassung an die in der ersten Phase beschlossene Einteilung in Bundesaufgaben, Kantonsaufgaben und Verbundaufgaben.
Im finanziellen Bereich wollen wir eine für Bund und Kantone möglichst kostenneutrale Überführung der Aufgaben vornehmen und vor allem in diesem zweiten Paket keine materiellen Regelungen neu schaffen. Die wirklich wichtige finanzielle Allokation an die verschiedenen Ausgleichstöpfe erfolgt erst in der dritten und entscheidenden Vorlage der Globalbilanz. Hier wird dann für Bund und Kantone die Post oder eben die Rechnungstellung tatsächlich abgehen.
Für die nun in unserem Rat folgende Diskussion, die unbedingt zu einer Annahme der ganzen Vorlage führen muss, scheint es mir wichtig zu sein, dass wir uns folgende Punkte in Erinnerung rufen:
1. Die NFA ist und bleibt eine Föderalismusvorlage. Wir wollen unseren föderalen Staatsaufbau stärken, vor allem aber wollen wir erreichen, dass Entscheide hoheitlichen Handelns näher an den Bürger gerückt werden.
2. Die NFA braucht zu ihrer erfolgreichen Umsetzung in den nächsten Jahren Vertrauen, auch in die Kantone. Es gibt keinen Grund, den Kantonen das in der Volksabstimmung über die Verfassungsänderung versprochene Vertrauen nun in den einzelnen Vorlagen auf der Stufe der Ausführungsgesetzgebung wieder zu entziehen. Für mich geht der Bundesgesetzgeber in vielen Bereichen - und dies z. T. gerade im Bereich der sozialen Sicherheit - an die Grenze der Regelungsdichte. Eine zu hohe Regelungsdichte ist aber gerade auch Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Kantonen. Dieses Misstrauen und die Verkleinerung von Gestaltungsräumen sind aber auch ein schlechter Nährboden für die in unserem Land notwendige Föderalismusdiskussion.
3. In der Volksabstimmung über die Verfassungsänderung haben wir in der Aufgabenteilung die Weichen gestellt - oder glauben jedenfalls, die Weichen gestellt zu haben. Es ist nun wichtig, dass wir nicht wiederum hinter diese Grundsätze zurückgehen. Es geht in dieser zweiten Vorlage darum, Kompetenzen und Verantwortungsräume klarzustellen.
Wer - ob Bund oder Kantone - für einen Bereich allein zuständig ist, soll nicht nur allein bezahlen, sondern auch allein entscheiden können. Ich habe mich auch im Kanton immer an den Grundsatz oder an die Maxime zu halten versucht: "Wer zahlt, der befiehlt", oder: "Wer befiehlt, der zahlt."
Wenn wir in dieser ganzen NFA-Übung schon nicht mehr Aufgabenbereiche vollständig entflochten haben - ich habe das immer bedauert - und viel zu viele Verbundaufgaben haben, so ist es umso wichtiger, in den wenigen Gebieten, die tatsächlich in die alleinige Kompetenz des Bundes oder der Kantone gerückt wurden, diesen beiden Akteuren dann auch möglichst wenig mit zwingenden Auflagen beim entsprechenden hoheitlichen Handeln dreinzureden. Wer Aufgaben aufteilt, nimmt auch in Kauf, dass die Kantone bei der Ausführung dieser Aufgaben Unterschiede machen. Regionale Unterschiede bedeuten aber nicht, dass nun mit einer teilweisen Kantonalisierung von Aufgaben willkürliche Sparübungen auf Kosten der sozial Schwächeren zu erwarten sind, wie man uns das verschiedentlich gesagt hat. Wir haben ja auch in den Kantonen demokratisch gewählte Parlamente und Exekutiven, und es ist davon auszugehen, dass gerade auch wegen der Nähe von kantonalen Exekutiven, kantonalen Parlamenten und Betroffenen in der Praxis keine Schlechterstellung erfolgen wird.
Mit diesen Erwägungen lade auch ich Sie ein, für Eintreten und nachher für die Vorlage zu stimmen.