Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2008-03-06
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-06
Wortprotokoll
Im Namen der Mehrheit der KVF empfehle ich Ihnen, die parlamentarische Initiative Teuscher abzulehnen. Die Kommission hat dies mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
Wie Sie gehört haben, will Frau Teuscher Handyverpackungen mit dem Hinweis versehen, dass der Gebrauch des Gerätes die Gesundheit beeinträchtigen könne, wie das zum Beispiel bei den Raucherwaren der Fall ist. Wir haben dies aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Wir wissen schlicht und einfach nicht, ob elektromagnetische Felder des Mobilfunks tatsächlich solch gesundheitsschädigende Auswirkungen haben, sodass man das unbedingt auf die Verpackung schreiben muss. Dieses Wissen fehlt, etwa im Gegensatz zu den Auswirkungen beim Rauchen. Und Sie, Frau Teuscher, haben ja selbst gesagt, dass man die Auswirkungen nicht kennt. Das ist ja ein Widerspruch. Sie kennen die Auswirkungen nicht und sind nicht sicher, ob es Auswirkungen hat, und trotzdem wollen Sie solch relativ drastische Massnahmen ergreifen.
Wenn Sie das nicht genau wissen, können Sie doch jetzt nicht vorsorglicherweise ohne sichere Grundlagen entsprechende Vorschriften verlangen. Wenn die Schädlichkeit des Telefonierens mit dem Handy erwiesen wäre, und zwar in dem Mass, wie Sie das sagen oder vermuten, dann würde es nicht genügen, einfach nur ein Label "Mobilfunk kann gefährlich sein" oder ähnlich auf dem Handy anzubringen, sondern dann müssten Sie es verbieten. Dann müssten für unter 16-Jährige die Handys verboten werden. Dann würde ein Label sicher nicht genügen, sondern dann müsste man ähnliche Massnahmen ergreifen wie beim Tabak oder beim Alkohol.
Es kommt ein weiteres Argument hinzu. Die Handyproduktion ist in der Regel keine schweizerische Produktion, sondern eine internationale. Wenn die Schweiz hier Sondervorschriften für die Verpackung erliesse, dann wäre das wieder ein Alleingang, ein Handelshemmnis, und der Import von Handys würde entsprechend teurer. Sie haben gesagt, es gebe Länder wie zum Beispiel Österreich, die das bereits haben, aber das genügt nicht. Wir würden ein neues Handelshemmnis schaffen.
Weiter ist zu sagen, und das haben Sie nicht erwähnt, dass die Schweiz verglichen mit anderen Ländern sehr strenge Vorschriften hinsichtlich der Grenzwerte bei elektromagnetischen Feldern hat. Allerdings, und da kommen wir Ihnen entgegen, ist sich die Kommission bewusst, dass die Schweiz bei Veränderungen der internationalen Gesetzgebung - aber nicht nur in Österreich und Frankreich, sondern zum Beispiel in der EU - entsprechend reagieren müsste. Man war sich auch einig, dass dann eine vermehrte Aufklärungspflicht durchaus nötig sein kann. Aber das müsste dann differenzierter geschehen als mit einem Label "Telefonieren mit dem Handy kann Ihrer Gesundheit schaden", und das müsste man eben zusammen mit anderen Ländern tun, zusammen mit der EU. Aber im Moment ist das nicht der Fall. Deshalb lehnt die Kommission, die KVF, die Initiative mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.