Schwander Pirmin · Nationalrat · 2008-03-06
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-06
Wortprotokoll
Worum geht es bei dieser Diskussion? Zu dieser Frage zitiere ich aus einem aktuellen Entscheid, der diese Woche gefällt worden ist: "Der Gutachter kommt zum Ergebnis, dass die Aussagen des Beschwerdeführers" - es handelt sich hier um einen achtjährigen Knaben - "widersprüchlich seien und im familiären Umfeld des Beschwerdeführers sowie aus der Befragung suggestive Einwirkungen erkennbar seien. Er kommt deshalb zum Schluss, dass die Aussagen des Beschwerdeführers" - des achtjährigen Knaben - "nicht auf einem realen Erlebnishintergrund basierten. Von einer strafrechtlichen Verwertung rät er folglich ab." Was heisst das konkret? Die Aussagen eines achtjährigen Knaben werden einfach nicht ernst genommen. Darum ist es eben wichtig, solchen Kindern die Chance zu geben, dass sie hier entsprechend klagen können, wenn sie dies in späteren Jahren verarbeitet haben.
Nach heutiger Gesetzgebung sind Völkermord, Kriegsverbrechen und Terrorakte unverjährbar. Worin unterscheidet sich die Schwere dieser Verbrechen von jener sexueller Ausbeutung, sexuellen Missbrauchs von Kindern, von kleinen, wehrlosen Kindern? Es ist gesagt worden, das eine sei kollektiv, das andere individuell. Aber de facto sehen wir hier keinen Unterschied. Aber auch der Bundesrat und viele Rednerinnen und Redner sehen hier keinen Unterschied, ansonsten fände zumindest auch der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates keine so grosse Zustimmung.
In diesem Zusammenhang bedauert die SVP sehr, dass die Kommission die parlamentarischen Initiativen Simoneschi-Cortesi, Darbellay und Freysinger, welche vor allem auf den Schutz der Kinder vor Wiederholungstätern abzielen, nicht gleichzeitig behandelt hat. Es wäre eine echte Chance zum Schutze der Kinder vor Sexualdelikten gewesen.
Für die SVP-Fraktion geht der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zu wenig weit. Mit klarer Mehrheit hat die Fraktion entschieden, die Minderheit Stamm zu unterstützen. Demnach soll die Verfolgungsverjährung erst an jenem Tag zu laufen beginnen, an dem das Opfer das 25. Lebensjahr vollendet hat. Da schon der Fristbeginn bei 18 Jahren einen Systembruch darstellt, ist unserer Meinung nach nicht einzusehen, weshalb der Fristenlauf ab 25 Jahren nicht zugelassen werden soll. Die SVP-Fraktion teilt die Meinung, dass das Hauptproblem bei den meisten Delikten nicht das Strafrecht, sondern die Frage der Verfolgung und des Vollzugs ist. Sie weist aber das Ansinnen entschieden zurück, den sexuellen Missbrauch von Kindern unter die üblichen Delikte zu subsumieren. Sexuelle Straftaten an Kindern sind schwerwiegende Taten. Sie sind so schwerwiegend, dass wir die Täterschaft nicht irgendeinmal in Ruhe lassen dürfen. Vorhin wurde gesagt, man müsse vergeben; damit bin ich einverstanden. Aber dann wurde auch gesagt, die Opfer müssten verdrängen. Müssen sie ein Leben lang die Tat verdrängen, ihre Opferrolle verdrängen? Das kann doch nicht sein! Diese Kinder können ihre Identität ein Leben lang nicht finden; sexueller Missbrauch von Kindern prägt die Opfer ein Leben lang. Darum sind solche Straftaten nach Ansicht der SVP-Fraktion mit Schwerstdelikten gegen Leib und Leben im kollektiven Sinn gleichzusetzen.
Zwei Argumente, die ich anfügen möchte, sprechen für den Antrag der Minderheit Stamm zum indirekten Gegenvorschlag und für die Initiative, wenn dieser Minderheitsantrag nicht durchkommt:
1. Es ist fachlich anerkannt, dass der Mensch erst ab dem dreissigsten Lebensjahr beginnt, seine Erlebnisse seit der Geburt aufzuarbeiten, soweit er psychisch dazu in der Lage ist. Dies erklärt, warum sich Missbrauchs- und vor allem auch Inzestopfer erst lange nach der heute geltenden Verjährungsfrist erinnern können oder wollen - weil sie die Tat eben jahrelang verdrängt haben.
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2. Wir haben es gehört: 80 Prozent der Straftaten passieren im engsten Umkreis der Kinder. Ohne die Unterstützung eines Elternteils ist eine Anzeige für ein Kind kaum möglich. Die Angst des Kindes, von den eigenen Eltern ausgestossen zu werden, ist riesig. Ausserdem ziehen es viele Familien oder Elternteile vor, solche Schandtaten zu leugnen, zu verheimlichen. Sie lassen das Kind leider kläglich im Stich, weil sie sich selbst nämlich nicht in der Lage sehen, die aus einer Anzeige entstehende Situation zu meistern. Ich erlebe immer wieder, wie vor allem die Mütter selber nach diesen Taten traumatisiert sind.
Eine Anzeige ist oft erst dann möglich, wenn das Kind erwachsen und unabhängig ist - sowohl finanziell als auch emotional. Es braucht Zeit, die emotionale Abhängigkeit zu überwinden. Eine Anzeige innerhalb der Familie bedeutet in den meisten Fällen den totalen Bruch mit der Familie. Damit geht genau jene Unterstützung verloren, die dringend gebraucht wird. Die Verjährbarkeit führt zu einem Wettlauf gegen die Zeit, den mit der heutigen Lösung und mit der Lösung des indirekten Gegenvorschlags aus psychischen Gründen die wenigsten Opfer gewinnen können.
Darum empfiehlt Ihnen die SVP-Fraktion, den indirekten Gegenvorschlag und dazu den Antrag der Minderheit Stamm zu unterstützen. Falls dieser nicht durchkommt, wird eine grosse Anzahl Vertreter der SVP-Fraktion die Initiative zur Annahme empfehlen. (Zwischenruf von der Tribüne: Bravo SVP!)