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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2008-03-06

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-06

Wortprotokoll

Das Anliegen der Verjährungs-Initiative, über die wir heute beraten, ist durchaus berechtigt. Es gibt sehr gute Gründe, dem Institut der Verjährung, insbesondere bei Sexualdelikten gegenüber Kindern, kritisch gegenüberzustehen. Die Verjährung führt dazu, dass eine Straftat, die verübt wurde, nicht gesühnt wird, da eine bestimmte Zeit vergangen ist, in der der Täter nicht der Verurteilung zugeführt werden konnte.

Der Zeitablauf macht aber eine Tat natürlich nicht ungeschehen. Besonders stossend ist das, weil der Täter mit Verdunkelungsmassnahmen oder mit Flucht darauf hinwirken kann, diese Verjährungsfrist zu erreichen. Besonders gross ist die Gefahr der Vertuschung über Jahre hinweg bei Sexualdelikten gegenüber Kindern, denn häufig findet sich der Täter nämlich im familiären Umfeld. Das Opfer ist abhängig vom Täter, oder der Täter ist gegenüber dem Opfer eine Autoritätsperson, und deshalb kommt es nicht zur Anzeige, solange dieses Abhängigkeitsverhältnis besteht. Der Täter kann sich so über Jahre verdeckt halten und gleichzeitig die Verjährungskarte spielen.

Dass hier eine längere Frist notwendig ist, ist grundsätzlich erkannt worden. Deshalb ist nach langen Irrungen und Wirrungen in der Gesetzgebung die heutige Lösung geschaffen worden, nämlich die Dauer der Verjährung bis zum 25. Altersjahr zu verlängern oder mindestens bis dahin dauern zu lassen.

Die Initiative will die Verjährung für einzelne an Kindern unter 16 Jahren begangene Delikte gänzlich aufheben. Das wäre ein Bruch mit dem bestehenden Verjährungskonzept. Das allein wäre aus meiner Sicht kein Grund, die Initiative abzulehnen. Trotzdem lehnt die SP-Fraktion die Initiative ab. Grund ist der Gegenvorschlag des Bundesrates. Der Gegenvorschlag des Bundesrates nimmt das Problem, das die Initiative angehen will, auf und verlängert bei den besagten Delikten die Verjährung bis mindestens zum 33. Altersjahr. Damit ist das Hauptproblem, das bei diesen Delikten besteht, gelöst, nämlich die Abhängigkeit des Opfers vom Täter respektive von einer Autoritätsperson und damit die Unfähigkeit, in diesem Abhängigkeitsverhältnis Anzeige zu erstatten. Bis zum 33. Altersjahr - so lange soll gemäss dem Vorschlag des Bundesrates die Verjährung nicht eintreten - dürfte die Unabhängigkeit des Opfers gewährleistet sein. Das Opfer hat also in jedem Fall ausreichend Zeit, um sich vom Einfluss des Täters zu lösen und sich darüber klarzuwerden, ob es eine Anzeige machen will oder nicht.

Entsprechend unterstützt die SP-Fraktion den Gegenvorschlag des Bundesrates.

Es liegt nun noch ein Minderheitsantrag vor, der die Verjährung um weitere sieben Jahre hinausschieben will. Damit wird der Ansatz des Bundesrates aufgenommen, aber die Frist der Verjährung noch weiter hinausgeschoben. Entscheidend ist, dass das Opfer sich nicht mehr im Einflussbereich des Täters befindet und Zeit hat, einen Entschluss betreffend die Anzeige zu fassen. Das ist, wie ich erwähnt [PAGE 133] habe, bis zum 33. Altersjahr in aller Regel möglich; deshalb bringt der Gegenvorschlag auch eine sinnvolle Lösung. Die Frist nun um weitere sieben Jahre und damit mindestens bis zum 40. Altersjahr hinauszuschieben ist eine denkbare Lösung; man kann es auch so machen. Am materiellen Problem, nämlich der Gewährleistung, dass das Opfer unabhängig entscheiden kann, ändert das allerdings nichts. Deshalb lehnt die SP-Fraktion diesen Minderheitsantrag ab.