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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2008-03-06

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2008-03-06

Wortprotokoll

Ich vertrete die gleiche Linie wie Herr Vischer, vielleicht ein bisschen weniger wortgewaltig.

Straftaten an Kindern und besonders solche mit sexuellem Hintergrund lassen niemanden kalt; das ist klar. Unsere Sympathien liegen natürlich bei den Opfern und nicht bei den Tätern; das ist auch normal. Entsprechend sind wir natürlich auch offen für die Anliegen der Volksinitiative des Initiativkomitees. Entsprechend offen waren wir auch gegenüber den Grundanliegen der parlamentarischen Initiativen Simoneschi-Cortesi, Darbellay und Freysinger. Diese Anliegen sind auch uns wichtig. Es geht darum, die besten und die richtigen Lösungen für das Problem zu finden. Wir haben uns die Aufgabe nicht einfach gemacht, und wir haben uns auch bemüht, die besten und die richtigen Lösungen zu finden.

Zur Volksinitiative: Sie hat vor allem aufgezeigt, dass ein Regelungsbedarf besteht. Im Gegensatz zum europäischen Ausland hat die Schweiz die Regelung der Verjährung den neuen Erkenntnissen der Strafverfolgung und auch den internationalen Abkommen darüber noch nicht angepasst. Die Initiative hat uns klargemacht, dass hier Handlungsbedarf besteht. Die Regelung im indirekten Gegenvorschlag mit der Verzögerung des Eintritts der Verfolgungsverjährung entspricht jener, wie sie unterdessen in den meisten europäischen Ländern gilt. Das sind praktisch alle, wie mir vorher gesagt wurde.

Die Initiantinnen und Initianten haben durchblicken lassen, dass sie mit einer Verlängerung der Verjährung einverstanden wären. Es wurde die Frist von zusätzlichen zehn Jahren genannt, das heisst bis zum 43. Lebensjahr; das wären dann 25 Jahre ab Mündigkeit. Die Verjährungsfrist würde damit 25 Jahre betragen. Damit würde die Initiative vielleicht zurückgezogen - vielleicht, wurde uns gesagt. Mit dem indirekten Gegenvorschlag kommen wir aber dem Anliegen der Initiantinnen und Initianten genügend entgegen. Opfer von Straftaten haben auch ausserhalb des Strafrechtes Möglichkeiten, gegen die Täterschaft vorzugehen. Man kann nicht immer nur das Strafrecht als Ultima Ratio heranziehen; ich verweise auf die Ausführungen von Daniel Vischer.

Ich nenne einige Punkte:

1. Auch eine Bestrafung des Täters führt nicht zu einer Heilung der Wunden des Opfers.

2. Die Täter können auch nach der Verjährung noch geoutet werden. Bereits das Bekanntmachen der Anschuldigungen ist für die Täter mit einem Schaden verbunden. Die Täter werden ja dann im Regelfall bereits weit über fünfzig Jahre alt sein; eine Anschuldigung wird ihren sozialen Status und ihr Familienleben auf jeden Fall schwer belasten. Sie erhalten also auch ohne strafrechtliche Verurteilung Nachteile.

3. Eventuell melden sich dann auch jüngere Opfer, bei denen die Verjährung der Straftat noch nicht eingetreten wäre und wo eine Strafverfolgung noch möglich ist.

4. Ein später ertappter Täter wird auch ohne strafrechtliches Verfahren unter verstärkter Beobachtung stehen. Die Ausführungen zur Rückfallgefahr sind natürlich richtig. Eine pädophile Veranlagung kann auch nicht wegtherapiert werden. Wenn sie da ist, ist die Rückfallgefahr immer gross, solange der Täter im gleichen Umfeld tätig bleibt. Aber die präventive Wirkung des Strafrechtes ist auch nach erfolgter Verjährung noch wirksam.

Ich komme zu einem weiteren Punkt, und ich bitte Sie, meine folgenden Bemerkungen mit der nötigen Sorgfalt zur Kenntnis zu nehmen. Es ist auch in dem heiklen Bereich, in dem wir jetzt drin sind, so: Es gibt in unserer Gemeinschaft und in unserem Leben nicht nur Konflikte und Vergeltung und Rache, sondern es muss in unserem Leben auch Vergebung und die Wohltat des Vergessens geben. Wir müssen auch gewisse Dinge verdrängen können, wir müssen auch trauern können, und wir müssen auch schwere Schicksalsschläge bewältigen können, sonst können wir gar nicht existieren. Aus diesen Gründen gibt es die Verjährung. Die Straftat ist damit nicht einfach weg, aber sie wird nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Die Verarbeitung und Bewältigung muss mit anderen Mitteln erfolgen. Wir halten die Regelung [PAGE 131] gemäss Gegenvorschlag für angemessen, und wir sind gegen die gänzliche Aufhebung der Verjährung nur in diesem Bereich.

Noch eine Bemerkung zu den parlamentarischen Initiativen Darbellay, Simoneschi-Cortesi und Freysinger: Auch diese Initiativen weisen völlig zu Recht auf bestehende Probleme im Zusammenhang mit sexuellen Straftaten mit Kindern hin. Wir anerkennen diese Probleme, wir müssen diese lösen. Die Lösungen gemäss den Initiativen bieten aber ganz praktische Probleme, und wir müssen auch diese praktischen Probleme lösen. Wir haben deshalb in der Kommission eine Motion erwogen, welche diese Probleme lösen soll. Diese Motion wurde hingegen abgelehnt. Aber wenn wir alle diese Probleme anerkennen, könnten wir einen Auftrag erteilen, Lösungen für diese Fragen zu finden. Diese parlamentarischen Initiativen haben allesamt gewisse Fehler - meine Redezeit ist abgelaufen, deswegen kann ich das nicht mehr ausführen -, und wir sollten uns durch diese Initiativen nicht einschränken lassen. Wir können aber mit einer Motion - sie wurde von Kommissionssprecher Sommaruga bereits formuliert -, die anschliessend einzureichen ist, in diese Richtung arbeiten und gewisse Mängel, die vielleicht noch bestehen, beheben.