Amherd Viola · Nationalrat · 2008-03-06
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-06
Wortprotokoll
Mein Votum bezieht sich auf alle drei Initiativen, die Initiativen Simoneschi-Cortesi, Darbellay und Freysinger. Allen drei Initiativen ist gemeinsam, dass sie den Schutz von Kindern vor pädokriminellen Akten bezwecken. Die Initiative Simoneschi-Cortesi knüpft am Grundsatz der Prävention an, indem sie verlangt, dass Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wollen, einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Damit soll erreicht werden, dass Pädokriminelle weder eine berufliche noch eine ausserberufliche Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren ausüben. Kollege Darbellay verlangt mit seiner Initiative für Personen, die mit Kindern unter 16 Jahren sexuelle Handlungen begangen haben, ein mindestens zehnjähriges Verbot für die Ausübung einer beruflichen oder freiwilligen Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt mit Kindern. Die Initiative Freysinger schliesslich will festlegen, dass Verurteilungen wegen Pädokriminalität nicht aus dem Strafregister gelöscht werden können. Eine knappe Mehrheit der Kommission wollte den drei Initiativen keine Folge geben.
Mit einer starken Kommissionsminderheit empfehle ich Ihnen, diesen drei Initiativen zuzustimmen. Artikel 11 Absatz 1 der Bundesverfassung hält unter dem Titel "Schutz der Kinder und Jugendlichen" fest, dass Kinder und Jugendliche Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung haben. Das Uno-Übereinkommen über die Rechte des Kindes sieht in den Artikeln 19 und 34 vor, dass die Vertragsstaaten, zu denen auch die Schweiz gehört, alle geeigneten Massnahmen treffen, um Kinder vor jeder Form von Gewalt - inklusive sexueller Gewalt - sowie sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu schützen. Genau darauf zielen die drei Initiativen ab.
Wichtig ist, dass es in den Initiativen nicht darum geht, Pädokriminelle zusätzlich mit einer Art von Nebenstrafen zu schikanieren, sondern darum, diese im Sinne der Prävention von Kindern fernzuhalten. Beispiele aus dem Alltag zeigen zur Genüge, dass sexuelle Übergriffe auf Kinder meist nicht einmalig sind und dass Täter wohl den Wohnort oder den Arbeitsplatz wechseln, nicht aber ihre kriminelle Verhaltensweise ändern. Auch für die Kommissionsminderheit ist klar, dass ein Berufsverbot, ein nicht löschbarer Strafregistereintrag und das obligatorische Vorlegen eines Strafregisterauszugs für alle, die eine Tätigkeit mit Kindern ausüben wollen, in der praktischen Umsetzung nicht einfach sind. Sie ist sich auch der Problematik der Praktikabilität, der Erschwerung der Resozialisierung des Täters sowie des Eingriffs in dessen ebenfalls verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit bewusst. Angesichts der schwerwiegenden Folgen, welche Verstösse gegen die sexuelle Integrität für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nach sich ziehen, und unter Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern ist es aus meiner Sicht jedoch gerechtfertigt, den parlamentarischen Initiativen Simoneschi-Cortesi, Darbellay und Freysinger Folge zu geben, auch wenn deren Umsetzung wie gesagt Schwierigkeiten bieten wird.
Wir müssen einfach entscheiden, ob der Schutz der Kinder oder die Interessen des Täters wichtiger sind, ob Schwierigkeiten bei der Umsetzung und administrativer Aufwand eine grössere Rolle spielen sollen als die Unversehrtheit von Kindern. Für mich ist klar, dass das Risiko pädokrimineller Akte keinesfalls den Kindern und Jugendlichen überbunden werden darf. Die Gesellschaft und auch der Gesetzgeber, das heisst wir alle, sind hier gefordert. Die Ziele der Initiativen unterschreibe ich mit Überzeugung. Die Detailausgestaltung der gesetzlichen Regelung dieser Ziele stellt eine Herausforderung dar, der sich das Parlament stellen sollte.
Entsprechend bitte ich Sie, den drei parlamentarischen Initiativen Folge zu geben.