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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2008-03-06

Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-06

Wortprotokoll

Herr Fluri, Sie erlauben, dass ich als Nichtjuristin doch auch noch Stellung zur Volksinitiative nehme. Die Absichten, die der Volksinitiative zugrunde liegen, sind verständlich und berechtigt. Sie nimmt offensichtliche Ängste unserer Bevölkerung auf. Der Initiative ist zugutezuhalten, dass sie versucht, den insbesondere weiblichen Opfern entgegenzukommen, welche oftmals erst nach dem dreissigsten Altersjahr eine erlittene Tat verarbeiten können.

Ich kann die Anliegen der Initiative verstehen, dennoch bitte ich Sie, diese abzulehnen. Unverjährbarkeit ist für viele zu einem Symbolwort geworden, das ein schroffes und konsequentes Vorgehen gegen Täter suggeriert und dadurch eine erhöhte Sicherheit zu versprechen scheint. Als neugewählte Parlamentarierin fällt mir auf, dass viele Politikerinnen und Politiker beim Thema Unverjährbarkeit einem Dilemma gegenüberstehen: Einerseits unterliegen sie einem grossen, teilweise populistisch gefärbten Druck, dem Anliegen der Bevölkerung nach mehr Sicherheit nachzukommen; andererseits werden sie mit einer Vorlage wie der vorliegenden konfrontiert, welche das Ziel bei Weitem verfehlt, in ihrem Text nicht wenige Mängel aufweist und schlussendlich in dieser Form gar keine Sicherheit versprechen kann. Wer sich gegen Unverjährbarkeit ausspricht, wird automatisch unter den Generalverdacht gestellt, das Ausmass der Straftaten nicht zu erkennen.

Ich bin mir der Bedeutung der zur Diskussion stehenden Vergehen im Bereich der Pornografie sehr wohl bewusst, lehne die Volksinitiative dennoch entschieden ab. Zwei Beispiele, zwei Gründe dafür: Wenn Unverjährbarkeit eine Strafanzeige auch vierzig Jahre nach Begehen der Tat noch möglich macht, dann können wir uns vorstellen, wie schwierig es ist, derart spät die Wahrheit zu finden. Vermehrte Freisprüche aufgrund mangelnder Beweise wären die Folge davon. Dies kann kaum im Sinne der Initiative sein. Unverjährbarkeit war bzw. ist im Strafrecht den grausamsten Verbrechen, namentlich dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit - Völkermord ist genannt worden -, vorbehalten. Wer nun bei sämtlichen pornografischen Straftaten, welcher Art auch immer, die Unverjährbarkeit fordert, misst diesen Vergehen weit mehr Bedeutung zu als beispielsweise dem Totschlag, der Geiselnahme oder einer schweren Körperverletzung.

Wer illegale pornografische Bilder auf der Festplatte seines Computers speichert, könnte gemäss neuem Gesetz auch nach vierzig Jahren noch strafbar sein, also zu einem Zeitpunkt, zu welchem weder die Festplatte noch der Computer noch existieren. Oder stellen Sie sich vor: Ein 50-jähriger Familienvater steht plötzlich vor Gericht, weil er als 15-Jähriger illegales pornografisches Material auf seine Festplatte lud - eine Tat, die er längst bereut. Ich frage mich - und natürlich Sie alle -, welchen Sinn eine Strafe in einem solchen Fall für den Täter noch haben kann. Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates nimmt das wirklich existierende Problem auf, dass das junge Opfer oft mehr Zeit benötigt, um die Tat zu verarbeiten.

Ich bitte Sie, den indirekten Gegenvorschlag zu unterstützen.