Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2008-03-06
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-06
Wortprotokoll
Ich möchte nur zwei Punkte aufgreifen:
Erstens: Es ist in der Diskussion immer wieder gesagt worden, mit der Aufhebung der Verjährung bei diesen Delikten würden wir mehr Gerechtigkeit schaffen. Wenn Sie nun diese Delikte anschauen, sehen Sie, dass das ja noch eine plausible Erklärung sein mag. Zur Gerechtigkeit gehört aber, dass man den Blick auf das ganze Strafrecht weitet und nicht nur bei einer Kategorie von Opfern und Tätern mehr Gerechtigkeit zu schaffen versucht. Herr Reimann hat gesagt, dass wir hier mehr Gerechtigkeit schaffen würden. Da muss ich ihn einfach bitten, dass er bei allen anderen vergleichbar schweren Taten dafür sorgt, dass die Opfer auch dort noch während dreissig, vierzig, fünfzig Jahren entsprechend eine Strafverfolgung einleiten könnten und dass die Schuld auch bei diesen Strafen gesühnt würde. Das würde heissen, dass wir bei den Vermögensdelikten, bei den Delikten gegen Leib und Leben und bei vielen anderen Delikten Unverjährbarkeit hätten. Sie würden damit aber das ganze Strafrecht auf den Kopf stellen, und das wollen wir ja nicht. [PAGE 141]
Irgendwann muss auch einmal Schluss sein. Dazu können Sie in der Botschaft einige wunderbare Sätze nachlesen. Wenn wir sagen, irgendwann müsse einmal Schluss sein, dann stimmen wir damit auch gerade mit dem Grundtenor der SVP überein. Denn sie hat bei der Aufarbeitung dunkler Punkte unserer eigenen Geschichte immer wieder darauf hingewiesen, dass nach Jahrzehnten nicht immer nur zurückgeblickt werden soll, sondern dass man irgendwann auch einmal Schluss machen muss. Das ist auch im Bereich des Strafrechtes so.
Noch zum zweiten Punkt: Es würde sich vielleicht gelohnt haben, wenn jene, die jetzt sehr viel Unverständnis dafür gezeigt haben, dass der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission die Initiative nicht zur Annahme empfehlen möchten, vorher vielleicht noch einmal einen Blick auf das Datum der Botschaft geworfen hätten. Diese Botschaft stammt vom 27. Juni 2007, kommt aus dem Justiz- und Polizeidepartement und wird damit von einem Bundesrat verantwortet, der bislang - mindestens bei der SVP-Fraktion - nicht in Ungnade gefallen ist. Ich weiss nicht, warum Sie sich nicht auch überlegt haben, warum alle diese wirklich sehr intensiv vorgetragenen Gründe in der Botschaft, die für die Ablehnungsempfehlung bei der Initiative und für den Gegenvorschlag sprechen, damals vom entsprechenden Departementsvorsteher und vom Bundesrat genehmigt, als richtig befunden und dem Parlament unterbreitet worden sind.