Stamm Luzi · Nationalrat · 2008-03-06
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-06
Wortprotokoll
Ich muss Ihre Geduld nicht lange in Anspruch nehmen. Sie sehen anhand der Fahne, dass ich Sie mit meiner Minderheit bitte, die Verjährungsfrist erst ab dem vollendeten 25. Altersjahr laufen zu lassen. Das ist sozusagen ein Kompromiss zwischen der rigorosen Volksinitiative und dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates.
Die Initianten wollen gar keine Verjährung mehr. Es wurde darauf hingewiesen, dass das problematisch ist. Denn Sie haben im gesamten Strafrecht eine diffizile Anordnung, was wann verjährt. Und wenn Sie nun ein Delikt nehmen und sagen, dass das unverjährbar sei, dann gibt das Probleme. Das ist selbstverständlich.
Die Meinung wäre jetzt gemäss dieser Minderheit, dass man nicht sagt, diese Frist beginne zu laufen, wenn das Kind erwachsen wird, 18 Jahre alt wird, sondern dass man einfach bis 25 wartet. Ich gebe zu, dass eine gewisse Willkür in diesem Antrag liegt, aber es bringt all diejenigen in eine bessere Situation, die finden, eine Annahme der Initiative und gar keine Verjährung mehr seien übertrieben, die aber den Initianten entgegenkommen und die Verjährung erst ab 25 laufen lassen möchten. Dann dauert die Anzeigemöglichkeit bis zum Alter von 40 Jahren. Es kann sich also eine Person, die als Kind missbraucht worden ist, bis 40 überlegen, ob sie Strafanzeige einreichen will. So gesehen ist es ein Mittelweg, ein Kompromiss zwischen der rigorosen Initiative und dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates.
Deshalb bitte ich vor allem all diejenigen, die verschärfen, aber vielleicht nicht ganz so weit gehen wollen wie die Initianten, diesen Minderheitsantrag anzunehmen.