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AB 138275

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2013-04-16

Wortprotokoll

Liebe Kollegin Amherd, dass die Beweislast vorher nicht umgekehrt wurde, war nicht schlitzohrig. Ich bin aber bei diesem Artikel einer Meinung mit Ihnen. Sie können jedoch nicht vom einen Artikel auf den anderen schliessen. Im Übrigen schliesse ich mich dem Votum der Vorrednerin inhaltlich vollumfänglich an.

Die provisorische Stundung dient erstens der Prüfung, ob eine definitive Nachlassstundung durchgeführt werden kann oder ob Konkurs angemeldet werden soll. Anders als im geltenden Recht soll der definitiven Stundung immer eine provisorische vorausgehen. Damit wird der Zugang zur Stundung erheblich erleichtert. Zweitens soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass ein Unternehmen nur vorübergehend ins Stundungsverfahren geht, dort Sanierungsmassnahmen ergreift, z. B. einen Sanierungskredit bei einer Bank aufnimmt, und dann wieder aus dem Verfahren aussteigt. Es soll die erforderliche Zeit zur Ergreifung einer Sanierungsmassnahme zur Verfügung gestellt werden, aber nicht unbeschränkt. Die Gesamtdauer der provisorischen Stundung darf nämlich laut Artikel 293a Absatz 2 "vier Monate nicht überschreiten".

Zur Frage der Bekanntmachung, an der sich Kollege Schwander stört: Anders als in der Vernehmlassungsvorlage ist in Artikel 293b vorgesehen, dass das Nachlassgericht zur näheren Prüfung der Aussicht auf Sanierung immer einen Sachwalter einsetzt. Dieser unterliegt einer persönlichen Haftung nach Artikel 5 SchKG. Wenn er also Hand zur Aushöhlung des Unternehmens bietet oder dazu beiträgt, dass Dritte zu Schaden kommen, haftet er persönlich dafür. Die von der Minderheit befürchteten Nachteile bezüglich der Möglichkeit, auf die öffentliche Bekanntgabe zu verzichten, sind somit unbegründet.

Herr Schwander sagt, es handle sich hier um einen Schlitzohr-Artikel. Ich möchte dazu bemerken: Damit stellen Sie alle Unternehmer unter den Generalverdacht der Schlitzohrigkeit. Aber hier geht es eben darum, vernünftigen Unternehmern - und sie sind die Mehrheit in diesem Lande - eine echte Verschnaufpause und eine verbesserte Sanierungsmöglichkeit zu geben. Wird die Minderheit unterstützt, wird die Vorlage ihres eigentlichen Zwecks der Verbesserung und Erleichterung des Sanierungsverfahrens beraubt. Das macht keinen Sinn.

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt deshalb die Mehrheit.

[VS]