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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2013-04-16

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-04-16

Wortprotokoll

Ich möchte mich bei Kollege Jositsch noch dafür entschuldigen, dass ich bei der Begründung des Nichteintretensantrages die Minderheit der Minderheit zu wenig gewürdigt habe. Ich hoffe, dass ich ihr hier besser gerecht werde.

Wir kommen zu Artikel 293a, dem Artikel über die provisorische Stundung. Ich nenne ihn den Schlitzohr-Artikel. Worum geht es hier? Ich zitiere Absatz 1: "Das Nachlassgericht bewilligt unverzüglich eine provisorische Stundung und trifft von Amtes wegen weitere Massnahmen, die zur Erhaltung des schuldnerischen Vermögens notwendig sind." Nur nebenbei bemerkt: Es geht nicht nur um das schuldnerische Vermögen, sondern auch um das Vermögen der Gläubiger.

Das Nachlassgericht entscheidet also unverzüglich. Wenn es unverzüglich entscheidet, kann es keine grossen Abklärungen mehr machen, es muss sich auf Grundlagen berufen, die der Schuldner bringt. Da stellt sich die Frage, wie gut die sind. Bereits da öffnen wir dem Missbrauch durch Schlitzohren Tür und Tor. Das ist der erste Schritt, bei dem das passieren kann.

Wenn das Gericht keine guten Grundlagen hat, sollte es gemäss Artikel 293b einen Sachwalter einsetzen. Die Erfahrung zeigt, dass ein Sachwalter ein bis zwei Monate braucht, bis er echte Grundlagen hat, um zu entscheiden, ob die Firma noch zu sanieren ist oder nicht. Schneller geht es meistens nicht. In dieser Zeit ist man im luftleeren Raum, ausser das Gericht hätte wirklich zusätzliche Sicherungsmassnahmen getroffen. Meistens ist man aber im luftleeren Raum; man weiss noch nicht, ob die Firma saniert werden kann oder nicht. In dieser Zeit öffnen wir wieder Tür und Tor für Leute - ich nenne sie Schlitzohren -, die nicht darauf abzielen, die Firma zu sanieren, sondern darauf, sie noch mehr auszuhöhlen.

Die bisherige Praxis zeigt auch, dass dort, wo eine Sanierung schwierig war, der Unternehmer immer wieder geblockt hat und eben nicht alle Daten von vornherein auf den Tisch gelegt hat. Das sind die Probleme, die wir in der Praxis haben.

Dann kommt bei Artikel 293c noch hinzu, dass das Gericht auf eine öffentliche Bekanntmachung verzichten kann. Da öffnen wir nochmals den Schlitzohren und all jenen, denen es nicht um die Sanierung geht, Tür und Tor, um neue Verträge, neue Abmachungen mit Geldgebern einzugehen. Davon wissen wir in der Öffentlichkeit nichts. Ein bisheriger Gläubiger weiss davon nichts, bzw. wir können uns über das öffentliche Register nicht über die Bonität der entsprechenden Unternehmung informieren. Hier öffnen wir jenen Personen und Inhabern Tür und Tor, die erst gar nicht darauf abzielen zu sanieren. [PAGE 609]

Warum genügt die definitive Stundung nicht, wenn der Wille zu sanieren echt da ist? Wenn der Wille echt da ist, dann weiss der betreffende Unternehmer bereits weit zum Voraus, wie es um seine Unternehmung steht, und leitet entsprechende Massnahmen dann auch rechtzeitig ein. Wir dürfen hier nicht den Schlitzohren Tür und Tor öffnen. Das ist das Problem in der Praxis, dass man eben deswegen nicht sanieren kann, weil die entsprechenden KMU nicht alle Daten auf den Tisch legen, da sie in der Vergangenheit, ein paar Monate bevor sie zum Richter gegangen sind, die Firma bereits ausgehöhlt haben.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, auf diese provisorische Stundung zu verzichten.