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Beerli Christine · Ständerat · 2001-06-19

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-19

Wortprotokoll

In Artikel 13 Absatz 1 wird die Mindestbeitragszeit, die einen Entschädigungsanspruch auslöst, von heute sechs Monaten auf zwölf Monate erhöht. Begründung für diese Änderung sind unter anderem auch die Auswirkungen der bilateralen Verträge. Es würde zu grossen Aufwendungen führen, wenn die Kurzaufenthalter schon nach sechs Monaten entschädigt werden müssten.

Die Absätze 2bis und 2ter werden aufgehoben und durch Artikel 9b ersetzt.

In Absatz 3 wird der Verweis auf Artikel 7 wegen der Änderung dieses Artikels angepasst.