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Huber Gabi · Nationalrat · 2013-04-16

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2013-04-16

Wortprotokoll

Diese Vorlage nimmt - gelinde gesagt - einen abwechslungsreichen Verlauf; der deutschsprachige Kommissionssprecher hat die entsprechende Rückblende gemacht.

Die FDP-Liberale Fraktion ist nach wie vor der Meinung, dass es richtig ist, auf die Vorlage einzutreten. Wir stehen ja heute zum zweiten Mal vor der Eintretensfrage. Übrigens ist auch bemerkenswert, dass wir in der Zwischenzeit erreicht haben, dass der Bundesrat in Ergänzung zur Vorlage, die wir heute beraten, ein umfassendes Sanierungsverfahren im OR auszuarbeiten hat. Beide Kommissionen für Rechtsfragen haben nämlich eine gleichlautende Motion beschlossen, wonach die SchKG-Revision mit zusätzlichen Verbesserungen im Aktienrecht ergänzt werden soll. Sanierungen sollen bereits vor der Einleitung des Nachlassverfahrens ermöglicht werden, denn wenn ein Verwaltungsrat zum Richter geht, gesteht er damit eigentlich bereits gescheiterte Sanierungsbemühungen ein. Der Bundesrat nahm die Motionen 12.3403 und 12.3654 an, sie sind in den Räten auch bereits angenommen worden.

Wenn wir heute Nichteintreten beschliessen, verhindern wir die Beschlussfassung zu einigen sinnvollen und nötigen Erneuerungen des Sanierungsrechtes im SchKG. Es wäre also zweckmässig, einzutreten und die Detailberatung durchzuführen - dies übrigens auch im Hinblick darauf, dass am schweizerischen Wirtschaftshimmel Gewitterwolken [PAGE 599] aufziehen könnten. Aus der Sicht des Minderheitssprechers ist es schon logisch, nicht einzutreten; denn Sie sind eigentlich, mit einer Ausnahme, offenbar gegen alles - da kann man wirklich auch gleich nicht eintreten. Im Gegensatz zu dieser Minderheit ist für die FDP-Liberale Fraktion vor allem ein Punkt diskutabel, von dem die Fraktion ihre Zustimmung zur ganzen Vorlage abhängig macht. Es geht um die Bestimmung, bei welcher die Kommission zwar knapp, mit 13 zu 12 Stimmen, aber immerhin dem Ständerat folgte: die Bestimmung, die eine neue, flächendeckende Sozialplanpflicht für alle Unternehmen mit mindestens 250 Arbeitnehmern im OR verlangt.

Der Bundesrat führte diese sogenannte Innovation - also ironisch gemeint - nach der Vernehmlassung als Gegenstück zu Artikel 333b OR des Entwurfes in die Vorlage ein. Danach gehen die Arbeitsverhältnisse bei einem Betriebsübergang infolge Insolvenz nur dann auf den Erwerber über, wenn das mit ihm so vereinbart wurde und der Arbeitnehmer den Übergang nicht ablehnt. Nach geltendem Recht und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gehen Arbeitsverhältnisse von Gesetzes wegen auf den Erwerber über. Die Flexibilisierung beim Betriebsübergang soll also zum Preis einer flächendeckenden gesetzlichen Sozialplanpflicht eingeführt werden. Das lehnt die FDP-Liberale Fraktion ab. Wir stellen deshalb bereits jetzt klar, dass wir der Vorlage nach der Detailberatung nur dann zustimmen werden, wenn die Sozialplanpflicht gestrichen bzw. dem entsprechenden Minderheitsantrag zugestimmt wird.

Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion ersuche ich Sie abschliessend um Eintreten auf die Vorlage und damit um Aufnahme der Detailberatung. Je nach Ausgang der Abstimmung beim Schicksalsartikel werden wir uns dann wie vorher erörtert verhalten.