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Amherd Viola · Nationalrat · 2013-04-16

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-04-16

Wortprotokoll

Die CVP/EVP-Fraktion beantragt Ihnen, der Kommission zu folgen und damit am Retentionsrecht festzuhalten. Die heute geltenden Retentionsrechte haben in der Praxis bisher zu keinen Problemen geführt. Klar kann sich der Vermieter via Mietzinskaution absichern. Andere Gläubiger aber haben auch Möglichkeiten, sich abzusichern, Möglichkeiten, die wiederum dem Vermieter nicht offenstehen; Lieferanten beispielsweise haben die Möglichkeit von Eigentumsvorbehalten.

Es ist auch wichtig, dass ein Vermieter den Mietvertrag nicht sofort auflösen muss, wenn einmal ein Mietzins nicht pünktlich auf den Tag bezahlt worden ist; es ist wichtig, dass er dem Unternehmer noch etwas Luft geben kann und sich handkehrum durch das Retentionsrecht abgesichert fühlt. Würde man dieses aufheben, müssten die Vermieter mit der Auflösung von Mietverhältnissen viel strenger werden. Dies wäre auch nicht im Interesse der Unternehmer und ihrer Arbeitnehmer.

Ein weiterer Punkt, der gegen Mietzinskautionen spricht, ist der Umstand, dass damit unnötigerweise Liquidität gebunden wird. Beim Retentionsrecht ist dies nicht der Fall.

Ein zusätzlicher Aspekt - auch auf diesen hat die Frau Bundesrätin kurz hingewiesen - besteht beim Stockwerkeigentum: Ein Stockwerkeigentümer, der seinen Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten nicht bezahlt, kann nicht einfach aus der Stockwerkeigentümergemeinschaft ausgeschlossen werden. Er ist grundbuchrechtlich Stockwerkeigentümer und bleibt es, auch wenn er die Nebenkosten nicht bezahlt. Via Retentionsrecht kann sich die Stockwerkeigentümergemeinschaft da doch noch etwas zurückholen; ansonsten geht auch dies verloren.

Die CVP/EVP-Fraktion bittet Sie entsprechend, das Retentionsrecht wie von der Kommission beantragt beizubehalten und den Entwurf des Bundesrates und den Beschluss des Ständerates abzulehnen.