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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-04-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-04-16

Wortprotokoll

Was wollten wir, als wir in den Jahren 2009/10 bereits einmal die Diskussion über die Kinderbetreuungsabzüge, die Fremdbetreuungsabzüge, führten? Wir haben damals wie heute gesagt: Wir möchten Familien mit Kindern. Wir möchten vermehrt auch Frauen und Männer, die wir in unserem Land ausbilden, die dann aber auch im Berufsleben sein und bleiben können; in den Spitälern, in den Heimen, in den Hotels, auf den landwirtschaftlichen Betrieben. Wir wollen dafür sorgen, dass Kombinationsmodelle möglich sind und dass diese Modelle nicht zu steuerlichen Belastungen führen, sodass man als Mutter oder als Vater aus steuerlichen Gründen darauf verzichtet, auch einer ausserhäuslichen Erwerbstätigkeit nachzugehen - wenn man denn überhaupt entscheiden kann. Es gibt ja viele Familien, die gar nicht entscheiden können, ob sie einen oder zwei Verdienste haben wollen. Sie müssen zwei Erwerbseinkommen haben, sonst kommen sie gar nicht über die Runden.

Wir wollen - das haben wir gestern und heute oft gehört - kein Urteil darüber fällen, was gut und was nicht gut ist, wir wollen kein Urteil darüber fällen, ob die ausserfamiliäre Kinderbetreuung oder die Eigenbetreuung besser ist. Entsprechend wollen wir das auch nicht über die Besteuerung bewerten. Seit 2011 haben wir daher einen Steuerabzug für die Fremdbetreuung, begrenzt auf maximal rund 10 000 Franken. Wir haben im Übrigen damals auch für alle Kinder einen Kinderabzug vom Steuerbetrag eingeführt: 251 Franken pro Kind auf jedem Steuerbetrag. [PAGE 590]

Die Begründung lautete damals: Was von einem Familieneinkommen von 100 000 Franken letztlich übrig bleibt, soll nicht davon abhängen, ob dieses Einkommen durch eine Person erzielt wird und die andere Person die Kinder betreut oder ob dieses Einkommen durch zwei Personen erzielt wird und eine Fremdbetreuung notwendig ist, die dann Kosten verursacht. Das soll nicht ausschlaggebend sein, sondern wir wollen diese beiden Modelle gleich behandeln. Wir wollen die Wahl nicht von einer steuerlichen Beeinflussung abhängig machen. Anders gesagt: Wir wollen die Eltern nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuern. Wir wollen die Paare gleich behandeln.

Der Verzicht auf ein Einkommen zugunsten der Kinderbetreuung zu Hause heisst, dass man darauf verzichtet, Einkommen zu erzielen, dass man selbstverständlich weniger Steuern bezahlt und auch keine Kosten für die Kinderbetreuung hat, weil man diese selber vornimmt. Der Entscheid für ein weiteres Einkommen ist ein Entscheid für Erwerbstätigkeit, für Steuern, die man dann auch bezahlt, für Kosten, die mit der Kinderbetreuung verbunden sind. Die Kosten, die man hat, um dieses Einkommen zu erzielen, soll man abziehen können - so haben wir vor drei Jahren entschieden -; man soll sie bis zu einem Betrag von rund 10 000 Franken abziehen können.

Das Bundesgericht hat einmal entschieden - es wurde heute darauf hingewiesen -, das seien nicht eigentlich Gewinnungskosten. Die etwas schwierige Begründung lautete, man müsse ja zuerst für die Kinderbetreuung sorgen, bevor man der Erwerbstätigkeit nachgehen könne; dieses Für-die-Kinderbetreuung-Sorgen sei der Erwerbstätigkeit vorgelagert. Ich möchte Sie allerdings daran erinnern, dass dieser Entscheid aus dem Jahre 1986 stammt, also aus der Zeit vor der Einführung des neuen Ehe- und Erbrechts. Ich weiss natürlich, dass es in diesem Saal auch Leute gibt, die das neue Eherecht, das inzwischen ein altes Eherecht geworden ist, nicht wollten und sich darum natürlich gerne an diesem Entscheid ausrichten. Ich bin aber überzeugt: Dreissig Jahre später, heute, würde das Bundesgericht diese Situation anders sehen und in diesem Zusammenhang sicher von Gewinnungskosten sprechen.

Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, hat man noch etwas anderes gemacht - darauf hat Herr Nationalrat Baader hingewiesen -: Um Ungleichbehandlungen zwischen doppelverdienenden Konkubinatspartnern und doppelverdienenden Ehepaaren zu vermeiden, hat man noch eine tarifliche Anpassung gemacht. Das wurde in der Diskussion sehr oft auch etwas vermischt. Diese Massnahme ist unabhängig davon, ob die Paare Kinder haben; von dieser tariflichen Erleichterung profitieren verheiratete Paare, Doppelverdiener, ob sie Kinder haben oder nicht. Es scheint mir etwas schwierig zu sein, wenn man das hier gerade auch noch einbaut.

Die Initiative würde dazu führen, dass wir die alte Ungleichheit einfach auf einem anderen Niveau wieder hätten. Wir wären wieder in der gleichen Diskussion, wie wir sie vor drei oder vier Jahren hatten; wir würden sie noch einmal beginnen. Mir scheint es ein falscher Ansatz zu sein, wenn man sagt: "Ein Kind, ein Abzug" - das wurde heute gesagt. Steuerlich kann man ja nur etwas abziehen, wenn man auch Kosten hat. Dieser Ansatz ist sicher steuerlich falsch. Was dagegen sicher richtig ist, ist der Ansatz "Ein Kind, eine Zulage". Darum haben wir auch die Regelung "Ein Kind, eine Kinderzulage". Was sicher auch zu überlegen ist - ich bin froh, wenn die Ratsseite, die sich hier sehr stark eingesetzt hat, dann auch mitmacht -, ist der Ansatz "Ein Kind, eine Kindergutschrift". Auch darüber kann man durchaus diskutieren. Ich denke aber, dass eine Regelung im Steuerrecht der falsche Ansatz ist.

Wozu würde die Umsetzung dieser Initiative führen? Wir haben ermittelt, dass sie beim Bund, wenn man von der pauschalen Grösse von 10 000 Franken ausgeht, zu Mindereinnahmen von 390 Millionen Franken führen würde. Wenn man vom gleichen Ansatz von 10 000 Franken ausgeht, wäre es bei den Kantonen 1 Milliarde Franken, verteilt auf alle Kantone.

Was Herr Brunner gesagt hat, war ja wirklich sehr offen. Er hat gesagt, man könnte es dann ja auch sehr stark reduzieren bzw. all diese Abzüge gegen null nivellieren und damit einfach auch den Abzug für die Fremdbetreuungskosten mehr oder weniger eliminieren. Das würde doch dazu führen, dass gerade die Familien, die Schwierigkeiten haben und auf ein zweites Einkommen angewiesen sind, die Möglichkeit des Abzuges für die Fremdbetreuung, die bei ihnen notwendig ist, verlieren würden. Es kann doch wohl nicht sein, dass wir hier das Rad so wieder zurückdrehen.

Der Entscheid, ob man die Kinder selbst betreuen will - ich möchte in Klammern sagen, dass ich meine Kinder selbst betreut habe, aus Überzeugung und weil ich dazu in der Lage war - oder eine Fremdbetreuung in Anspruch nehmen will, soll doch nicht steuerlich motiviert sein. Der Entscheid darf auch nicht steuerlich honoriert werden, und er darf schon gar nicht steuerlich gesteuert werden. Der Entscheid für die Eigenbetreuung kann aus der Optik des Kindes richtig oder falsch sein. Ebenso kann der Entscheid für die Fremdbetreuung aus der Optik des Kindes - und nur die ist massgebend - richtig oder falsch sein. Der Entscheid richtet sich nach dem Prinzip der Eigenverantwortung. Wir haben die Eigenverantwortung, wir übernehmen die Eigenverantwortung. Die Eigenverantwortung darf man doch nicht durch das Steuerrecht steuern. Gerade das will die Initiative: eine gesteuerte Eigenverantwortung, eine Wertung im Steuerrecht. Das wollen wir nicht.

Ich denke, wir müssen diese Initiative zur Ablehnung empfehlen.