Müller Leo · Nationalrat · 2013-04-16
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-04-16
Wortprotokoll
Die Familien-Initiative, die wir hier zu behandeln haben, verlangt eine Stärkung der Familien mit Eigenbetreuung. Ein solches Anliegen ist mir sehr sympathisch. Bisher wurden viele Argumente vorgetragen, viele dafür, viele dagegen.
Vorab will ich mich aber zur Steuersystematik äussern: Oft wird argumentiert, der Eigenbetreuungsabzug widerspreche steuerrechtlich dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dieses Argument sticht meiner Meinung nach nicht. Auch Fremdbetreuungskosten sind gemäss Bundesgericht keine Kosten, die nach dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zum Abzug zugelassen werden. Vielmehr werden diese Fremdbetreuungskosten vom Bundesgericht nicht als Gewinnungskosten qualifiziert, sondern als Lebenshaltungskosten. Lebenshaltungskosten haben steuerrechtlich nichts mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu tun. Daraus ergibt sich, dass der Fremdbetreuungsabzug und der Eigenbetreuungsabzug steuersystematisch gleich zu behandeln sind. Entweder man lässt aus politischer Sicht - nicht aus steuerrechtlicher Sicht - solche Abzüge zu oder eben nicht. Es ist also eine politische Frage und nicht eine steuersystematische.
Wir im Kanton Luzern kennen den Eigenbetreuungsabzug seit dem 1. Januar 2011. Dieser Abzug wurde aufgrund eines Vorstosses der CVP in das Steuergesetz aufgenommen. Im Unterschied zur Familien-Initiative, die wir hier zu behandeln haben, ist bei uns der Eigenbetreuungsabzug aber nicht gleich hoch wie der Fremdbetreuungsabzug. Der Abzug für die Eigenbetreuung beträgt im Kanton Luzern etwa einen Drittel des Fremdbetreuungsabzuges. Eine solche Lösung, das muss ich hier offen zugeben, wäre mir sympathischer. Nur können wir hier nicht auswählen, wir haben die Vorlage zu behandeln.
Ich muss auch sagen: Aus diesem Grund stimme ich dem Rückweisungsantrag Streiff zu. Dieses Vorgehen gäbe die Chance, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, mit dem die Abzüge für Fremdbetreuung und Eigenbetreuung auch auf Bundesebene differenziert werden könnten. Dies wäre nämlich nötig. Da der Eigenbetreuungsabzug gemäss Initiativtext in gleicher Höhe sein muss wie der Fremdbetreuungsabzug, läge der Betrag heute im Maximum bei 10 100 Franken. Somit wäre der Eigenbetreuungsabzug sogar höher als die Kosten pro Kind. Wie wir der Botschaft entnehmen können, betragen die Kinderkosten bei einer Familie mit einem Kind rund 9800 Franken pro Jahr, bei einer Familie mit zwei Kindern rund 7800 Franken pro Kind und Jahr. Davon abgezogen werden müssten ja noch die Kinderzulagen von rund 2400 Franken. Somit würde die Initiative bewirken, dass die Steuerabzüge bei Eigenbetreuung höher wären als die eigentlichen Kinderkosten. Schade, dass dies in der Initiative nicht berücksichtigt wurde!
Wie gesagt, ich unterstütze den Rückweisungsantrag, damit die Chance besteht, eine Anpassung vorzunehmen. Andernfalls werde ich der Initiative zustimmen, in der Hoffnung, dass der Ständerat hier die Kraft aufbringt, noch eine Korrektur bzw. die erwähnte Anpassung vorzunehmen.
Ich bitte Sie deshalb vorab, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen, und wenn nicht, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.