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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2013-04-16

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2013-04-16

Wortprotokoll

Ich bin schon erstaunt über das, was hier vorne zur Initiative gesagt wurde, auch an Unkorrektem, aber man darf hier ja auch ungestraft Unkorrektes sagen. So wurden zum Beispiel etliche Beispiele von Familien vorgebracht. Ein Beispiel war das eines Paars, welches sich die Erziehung aufteilt, 50 Prozent der Mann, 50 Prozent die Frau. Es sei ungerecht, dass dieses Paar einen Fremdbetreuungsabzug machen könne. Das ist aber schlicht und einfach falsch. Wenn der Mann und die Frau die Arbeit an den Wochentagen untereinander aufteilen, kann das Paar keinen Fremdbetreuungsabzug machen.

Ich lese Ihnen hierzu ein Beispiel vom Merkblatt des Steueramtes des Kantons Aargau vor: "Hans und Eva Müller sind verheiratet und haben zwei Kinder. Eva Müller arbeitet jeweils am Montag und am Dienstag (40-Prozent-Pensum), währenddem Hans Müller von Mittwoch bis Freitag (60-Prozent-Pensum) arbeitet." Das ergibt zusammen ein 100-Prozent-Pensum. "An den Arbeitstagen von Eva Müller werden die Kinder von einer Drittperson betreut. Weil Hans und Eva Müller nicht zur gleichen Zeit einer Erwerbstätigkeit nachgehen, können die Kinderbetreuungskosten nicht in Abzug gebracht werden." Das ist Fakt - und nicht die etlichen Beispiele, die hier erwähnt wurden.

Nach den vielen Beispielen, die Sie gehört haben, bringe ich Ihnen ein persönliches Beispiel: Ich bin einer der sogenannt bösen Väter, die ihre Kinder zum Teil fremdbetreuen lassen. Meine Frau arbeitet 40 Prozent, ich bin voll erwerbstätig. Es ist gut, dass meine Frau arbeitet, denn sie hat eine Berufslehre absolviert, und diese Ausbildung soll nicht im Sand verlaufen. Würde sie jetzt zu Hause bleiben, wäre ihre Ausbildung nach wenigen Jahren nichts mehr wert; sie wäre quasi weg vom Fenster, weil sie die Systeme an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr kennen würde. Dadurch, dass meine Frau arbeitet, verdienen wir jedoch mehr. Damit bezahlen wir die Fremdbetreuung. Die Fremdbetreuung kostet übrigens etliches mehr, als hier teilweise gesagt wurde. Es ist nicht so, dass der Staat die ganzen Kosten der Kinderkrippen bezahlen würde, sondern den Hauptteil bezahlen nach wie vor die Eltern. Das ist auch gut so, und daran soll sich nichts ändern.

Mit dem zusätzlichen Verdienst bezahlen wir aber auch mehr Steuern, und ich will Ihnen gleich sagen: In unserer Familie ist es praktisch ein Nullsummenspiel, denn wir können nur einen kleinen Teil der effektiven Fremdbetreuungskosten von den Steuern abziehen. Durch die Steuerprogression jedoch fliesst von uns mehr Geld an den Staat, Steuern, welche übrigens, wenn unsere Kinder dann erwachsen sind, nach wie vor an den Staat fliessen werden. Das wurde hier auch noch nie erwähnt: Eltern, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen, werden später beide weiterarbeiten, und es wird mehr Steuersubstrat generiert werden.

Die Initiative zielt ja auf den Fremdbetreuungsabzug ab. Meiner Meinung nach sind aber die Fremdbetreuungskosten ganz klar Berufskosten, welche nur dann abgezogen werden können, wenn eben ein zusätzliches Einkommen generiert wird, und das ist bei der Selbstbetreuung eben schlicht und einfach nicht der Fall. Bei der Selbstbetreuung entstehen keine Kosten, also können auch keine Kosten abgezogen werden. Das ist etwas rein Theoretisches, was diese Initiative hier verlangt. Das sind keine effektiven Kosten, die Sie von den Steuern abziehen wollen.

Ich bin klar für die Familien, und jede Familie soll sich ihr eigenes Modell wählen können. Aber es muss dann auch fair sein. Wo keine Kosten entstehen, sollen auch keine Kosten von den Steuern abgezogen werden können. Wenn man die Familien stärken will, kann man das mit Familienzulagen usw. machen, aber ich bin komplett dagegen, dass man die Familienmodelle gegeneinander ausspielt. Darum empfehle ich auch diese Initiative zur Ablehnung.