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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2013-04-16

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-04-16

Wortprotokoll

Ich vertrete meinen Minderheitsantrag auf Nichteintreten auf diese Vorlage; gleichzeitig spreche ich auch für die SP-Fraktion.

Der Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen wurde vor über sechzehn Jahren, am 1. Oktober 1996, befristet bis zum 31. Dezember 2001 eingeführt. Dieser ermässigte Steuersatz von heute 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen war als vorübergehende Massnahme gedacht, um die Hotellerie in ihrer schwierigen Lage Mitte der Neunzigerjahre zu unterstützen. Mit der Einführung des Mehrwertsteuergesetzes am 1. Januar 2001 wurde die Gültigkeit dieses Sondersatzes bis Ende 2003 verlängert. Dann wurde sie um weitere drei Jahre bis Ende 2006 verlängert, dann um vier Jahre bis Ende 2010 und dann um drei Jahre bis Ende 2013. Jetzt sind wir also in der fünften Runde angelangt, um die Gültigkeit des Sondersatzes erneut um vier Jahre zu verlängern. Aus dem Provisorium ist längst ein Providurium geworden. Dass auf eine Vernehmlassung verzichtet wurde, da die Gesetzesänderung nur als provisorische Lösung gedacht sei, sei hier nebenbei noch vermerkt; das sagt doch schon vieles.

Für eine Sonderbehandlung der Hotellerie kann man Gründe anführen. Die SP hat diese in der Beurteilung der Vorlage sehr wohl berücksichtigt. Die Hotellerie erlebt eine schwierige Zeit. In gewissen Regionen ist die Zahl der Logiernächte zurückgegangen. Das hat Auswirkungen auf die Beschäftigung in den Berg- und Randregionen. Wir haben Verständnis dafür, dass versucht wird, hier eine Verbesserung zu erzielen. Aber es gibt keine sozial- und [PAGE 593] verteilungspolitischen Gründe für einen tieferen Mehrwertsteuersatz, wie wir ihn bei den lebensnotwendigen Gütern kennen. Mit diesem Sondersatz wird eine einzelne Branche bevorzugt. Nach dem Giesskannenprinzip profitieren alle vom tieferen Satz, also auch beispielsweise der erfolgreiche Kongresstourismus.

Der Tourismusbranche in der Schweiz wird im internationalen Vergleich eine hohe Wettbewerbsfähigkeit attestiert. Ausserdem ist die Mehrwertsteuerbelastung in der Schweiz auch in der Hotellerie deutlich tiefer als in den meisten anderen Ländern.

Es gibt auch andere Branchen, wie die Exportindustrie oder Gewerbebetriebe, die es schwierig haben und die keinen Mehrwertsteuer-Sondersatz haben. Die Sonderstellung einer einzelnen Branche ist nicht zielführend. Es gibt effizientere Mittel für die Förderung des Tourismus und die Unterstützung einzelner Regionen. Am besten für die gesamte Volkswirtschaft wäre natürlich ein besserer Frankenkurs, den die SP schon lange fordert. Davon würden alle profitieren. Mit gezielten Anreizen für Entwicklungen und Innovationen im Tourismusbereich - wir haben dazu im Parlament Programme und auch entsprechende Mittel gesprochen - sowie mit den Instrumenten der neuen Regionalpolitik können wir viel mehr bewirken. Der tiefere Mehrwertsteuersatz macht auf eine Übernachtung wenig aus - bei einem Zimmerpreis von 150 Franken sind das rund 6 Franken. Mit einem sehr guten Service macht man diese Differenz längstens wett.

Daher sind z. B. Anstrengungen in der Personalausbildung, die jetzt zum Teil gemacht werden oder schon gemacht wurden, zielführender und nachhaltiger. Auch die günstige Beschaffung von Produkten - wir werden im Kartellgesetz darauf zurückkommen - würde viel mehr bringen. Heute wird argumentiert, eine weitere Verlängerung des Sondersatzes sei gerechtfertigt, da die Botschaft des Bundesrates für ein Zweisatzmodell nun vorliege - sie wurde damals in der Kommission in Aussicht gestellt - und es noch um eine Überbrückung von wenigen Jahren gehe. Man geht davon aus, dass zirka per 2016 eine neue Mehrwertsteuerregelung, gemäss Botschaft wäre es nun ein Zweisatzmodell, in Kraft treten könnte. Doch wenn man die Vorschläge des Bundesrates studiert, wird klar, dass diese Vorlage noch zu grossen und kontroversen Diskussionen führen wird. Es braucht wenig Realitätssinn, um zu erkennen, dass auch diese Verlängerungsvorlage, die wir jetzt diskutieren, nicht die letzte sein wird. Es geht aber auch um die Glaubwürdigkeit unserer Beschlüsse. Wir setzen Fristen im Gesetz für eine Sonderbehandlung. De facto privilegieren wir dauerhaft eine Branche, für die es schwierig ist, wie für andere Branchen auch, und für die es heute schon Unterstützung in verschiedener Form gibt.

Ich möchte noch etwas zu den Ausfällen bzw. zu den Mindereinnahmen sagen: Es wird immer argumentiert, diese Einnahmen seien heute nicht da. Das ist so. Dieser tiefere Mehrwertsteuersatz bringt rund 180 Millionen Franken Mindereinnahmen im Jahr, Einnahmen, die es heute noch nicht gibt. Aber der Bundesrat hat in seinem Finanz- und Aufgabenplan diese 180 Millionen Franken neu zusätzlich einkalkuliert. In der Kommission wurde gesagt, man hätte im Rahmen dieser Finanzplanperiode Spielraum mit den strukturellen Defiziten und das würde also drinliegen. Inzwischen habe ich aber gehört, dass dieser Spielraum aufgrund der Beschlüsse der Frühjahrssession wieder weg ist. Ich wäre sehr froh, wenn Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf auch zu dieser Differenz etwas sagen würde. Wir haben 180 Millionen Franken pro Jahr, die eigentlich als Mehreinnahmen eingerechnet sind. Dieser Spielraum scheint weg zu sein. Das würde dann nichts anderes bedeuten, als dass die Bevorzugung einer Branche entweder zu Aufgabenkürzungen oder zu Mehreinnahmen andernorts führen würde.

Trotz des Verständnisses für die schwierige Lage, aber auch wegen der Gleichbehandlung von verschiedenen Branchen bitte ich Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Die SP-Fraktion wird das grossmehrheitlich tun.