Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2013-06-19
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-19
Wortprotokoll
Es geht hier um die Frage, wie die steuerrechtlichen Anknüpfungspunkte aussehen, wenn jemand in verschiedenen Staaten steuerpflichtig ist. Das definiert jedes Land für sich, und die Doppelbesteuerungsabkommen regeln dann, wie diese Grundsätze und allfällige Gegensätze harmonisiert werden.
Es gibt zwei Methoden, das wurde gesagt: Es gibt die Anrechnungsmethode und die Befreiungsmethode. Die Schweiz kennt die Befreiungsmethode, Frankreich hat jetzt generell zur Anrechnungsmethode gewechselt. Mit der alten Regelung bezüglich der Vermeidung von Doppelbesteuerung im Gebiet der Erbschaftssteuern galt auch in Frankreich noch die Befreiungsmethode. Frankreich will jetzt zur Anrechnungsmethode wechseln. Das bedeutet aus Sicht der Steuerpflichtigen, dass die Immobilien in der Schweiz, je nachdem, eine zusätzliche Steuerbelastung haben; das ist klar.
Wo steht jetzt das ganze Verfahren? Das Abkommen ist bereits paraphiert, beide Kommissionssprecher haben darauf hingewiesen. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat uns gesagt, dass sie in den Nachverhandlungen versuchen wird, allenfalls noch Änderungen herbeizuführen.
Die Meinung der Minderheit der Kommission ist folgende: Das Geschäft ist im jetzigen Stadium nicht beim Parlament, sondern es ist beim Bundesrat. Wir warten jetzt ab, was für Lösungen der Bundesrat in den Verhandlungen mit Frankreich erreicht. Nachher wird das Ergebnis uns, dem Parlament, vorgelegt. Wir haben es dann in der Hand, das Abkommen allenfalls, wenn uns die Lösung nicht passt, nicht zu genehmigen. Sie müssen dannzumal selber abwägen, ob Sie lieber kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich haben oder eines, das Ihnen in einem Punkt nicht passt. Diese Frage steht heute aber nicht zur Debatte.
Klar ist aber, dass diese Motion jetzt völlig schief in der Landschaft steht. Sie verlegt die Verantwortlichkeiten zu einem Zeitpunkt ins Parlament, in dem wir diese Verhandlungen nicht beeinflussen können. Wir haben die Entscheidungskompetenz dann, wenn uns das Abkommen zur Genehmigung unterbreitet wird, und das ist nicht jetzt der Fall.