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Leutenegger Filippo · Nationalrat · 2013-06-19

Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-19

Wortprotokoll

Bei dieser Motion geht es um den Umbau der KEV. Wir haben schon bei der letzten Revision einen grossen Teil des Umbaus durchgebracht. Hier geht es nun um die Anschubfinanzierung. Es geht darum, dass die KEV-Gelder nicht eingesetzt werden sollen, um die Anlagen 25 Jahre lang zu subventionieren. Das scheint uns ein sehr langer Zeitraum zu sein. Ich weiss, dass Frau Bundesrätin Leuthard auch dieser Meinung ist, aber wir möchten dem Umbau noch etwas mehr Schub verleihen. Einen Teil des Umbaus - diese Motion stammt ja aus dem Jahre 2011 - konnten wir wie gesagt schon mit der letzten Revision erledigen. Dort geht es darum, dass wir für kleine Anlagen, also für Anlagen bis zu 10 Kilowatt, eine Anschubfinanzierung und keine KEV vorsehen.

Die KEV hat ein paar erhebliche Geburtsmängel. Dass sie eine feste Rendite vorgibt, ist zwar schön, aber natürlich überhaupt nicht innovativ. Es hemmt die Innovation, wenn jemand für seine Investition 25 Jahre lang eine staatlich fixierte Rente plus Zuschläge für die Risiken bekommt. Diesen Mangel wollten wir eigentlich beseitigen. Wir haben in der laufenden Session wie gesagt eine Regelung beschlossen, mit der wir für Anlagen bis zu 10 Kilowatt nur eine Anschubfinanzierung vorsehen. Diese Regelung muss natürlich noch vom Ständerat abgesegnet werden. Zusätzlich haben wir für Anlagen zwischen 10 und 30 Kilowatt und mit einer Fläche bis zirka 200 Quadratmetern eine Wahlmöglichkeit eingebaut.

Nun geht es aber um mehr: Es geht um das ganze System. Ich bin der Meinung, dass wir ein System haben, das eher innovationshemmend als innovationsfördernd ist. Die Investoren haben nämlich keinen Anreiz, auf die neusten Technologien zu setzen, da bei den grösseren Anlagen eine feste Rendite versprochen wird. Zudem wird die KEV während einer viel zu langen Zeit ausgerichtet. 20 bis 25 Jahre sind absolut unüberblickbar. Als weiteres Argument kommt hinzu: Da wir es ja nicht mit einer Steuer, sondern mit einer Abgabe zu tun haben, müsste diese natürlich wieder verschwinden, wenn ihr Zweck erfüllt ist.

Das ist im heutigen System nicht vorstellbar. Sie wissen: Eine Abgabe wird irgendwann zur Steuer, irgendwann ist sie verewigt, und man kann sie nicht mehr abschaffen. Deshalb ist es ganz wichtig, dass die Anschubfinanzierung und die KEV letztlich wieder verschwinden, wenn ihr Zweck einigermassen erfüllt ist. Ich rede nicht von Netzparität, aber wenn wir dorthin kommen, dass wir einen grossen Teil dieser Anschubfinanzierung geleistet haben, soll sie verschwinden. Das sind die Anliegen, die wir haben.

Natürlich sind da im Text einige Passagen drin, die schon überholt sind. Ich habe hier noch von 0,9 Rappen pro Kilowattstunde gesprochen. Leider sind wir jetzt schon bei 1,5 Rappen. Das ist natürlich überholt, denn die Kurve zeigt immer nach oben, wenn es um höhere Steuern bzw. Abgaben geht.

Nun gibt es noch ein letztes Anliegen, das wir hier vertreten, nämlich das des Eigenverbrauchs. Wir haben mit der neuen Regelung, die wir beschlossen haben, die Möglichkeit, den Eigenverbrauch zu fördern. Das heisst, das ist jetzt mit dieser Anschubfinanzierung möglich. Aber bei den KEV-unterstützten Anlagen ist das immer noch sehr schwierig; nicht unmöglich, aber sehr schwierig.

Deshalb bitte ich Sie - trotz des verständlichen Widerstands des Bundesrates gegen diese Motion -, diesen Rest noch zu erfüllen und diese Motion anzunehmen.