Blocher Christoph · Nationalrat · 2013-06-19
Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-19
Wortprotokoll
Es sieht so aus, als ob der Nationalrat die Kraft hätte, heute auf die Lex USA, diesen ungeheuerlichen Erlassentwurf, nicht einzutreten. Damit würde der Nationalrat sagen: Wir verzichten darauf, mit einer Hauruck-Übung zwischen den beiden Räten auf Druck eines ausländischen Staates unsere Rechtsordnung ausser Kraft zu setzen - dies auf Druck dieses ausländischen Staates im dringlichen Verfahren. Und wir verzichten darauf, ein Gesetz auf ein Jahr zu beschränken, damit der Gesetzgeber, nämlich die Bürger und die Bürgerinnen, nicht zum Zug kommen. Es ist eine erfreuliche Tatsache, wenn der Nationalrat diese Kraft hat.
Was bedeutet das Nichteintreten auf diesen Gesetzentwurf? Das heisst: Wir treten nicht auf diese Gesetzentwurf ein, und wir legen nicht, wie Herr Landolt suggeriert, die Hände in den Schoss. Die Frage ist: Wer legt die Hände in den Schoss? Das nimmt mich dann auch wunder. Es hat niemand die Hände in den Schoss zu legen. Aber Sie verzichten mit dem Nichteintreten darauf, einen ungeheuerlichen Akt zu begehen, der nachher zu einem Präjudiz für andere Staaten wird und die Schweiz in den Abgrund reisst.
Es wird vorgeschlagen, die Erklärung, die der Ständerat beschlossen hat, hier auch zu beschliessen. Wir haben nichts dagegen. "Nützt's nüt, so schadt's nüt." Aber im Grunde genommen sagen Sie, wenn Sie hier nicht eintreten: "Bundesrat, du hast die volle Kompetenz, das zu machen, was die Rechtsordnung vorgibt. Es gibt keine Einschränkung." Das, was die Rechtsordnung dem Bundesrat ermöglicht, kann er alles machen, und das muss er alles machen. Und vor allem: Die Banken haben hier ihre Verantwortung wahrzunehmen. Wir sind nicht gegen diesen Beschluss bzw. diese Erklärung, aber Sie sollten nicht meinen, das sei nun das Ei des Kolumbus. Es gibt eine kleine Klärung, wenn wir sagen: Wir sind nicht auf dieses Gesetz eingetreten, aber eine Behinderung des Bundesrates oder der Banken, eine Beschränkung irgendwelcher Kompetenzen ist damit nicht gemeint. Gut, wenn Sie das wollen, tun Sie das. Sie haben unsere Zustimmung.
Zum Schluss - das ist vielleicht noch das Beste -: Ich bin erstaunt zu hören, dass wir einen Mitarbeiterschutz für die Bankangestellten brauchen. Ich bin ein Leben lang Industrieller gewesen, ich weiss nicht, warum man da ein Gesetz machen muss, das besagt, dass man nicht Mitarbeiter und ihre Daten ausliefern kann, ohne die Mitarbeiter zu orientieren. Ich habe gemeint, das sei selbstverständlich. Aber wenn es nicht selbstverständlich ist, halten Sie es fest. Darum haben wir eine Motion (13.3449). Ohne Widerspruch sind ja in diesem Land alle einverstanden: Die Bankiers sagen, das sei gut; die Angestellten sagen, es sei gut; der Bundesrat sagt, es sei gut; heute haben wir gehört, dass es sogar fünf Bundesräte sehr gut finden; alle Parteien finden es sehr gut. Darum sollten wir diese Motion, die eine Selbstverständlichkeit betrifft, als Motion annehmen. Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin - ich weiss, dass Sie gemäss Gesetz zwei Monate Zeit haben, um diese Motion zu beantworten -, doch hier am Schluss zu sagen, man sei einverstanden, dass man diesen Schutz in ein Gesetz aufnehme. Wie es dann genau formuliert ist, werden wir ja sehen.
Das ist ein besserer Schutz, als wenn Sie es hier in dieses nur ein Jahr gültige Gesetz aufnehmen. Sie müssen doch nicht meinen, die USA-Geschichte sei in einem Jahr fertig. Das geht noch zehn Jahre, das kann ich Ihnen garantieren. Im dreizehnten Monat hätten Sie die Daten der Mitarbeiter ja wieder ausgeliefert, wenn Sie es nicht ins ordentliche Gesetz nehmen würden. Also, ich bitte die Frau Bundesrätin hier, in dieser Angelegenheit mit der Frist die Hand zu reichen.
Ich darf die Bundesräte daran erinnern, dass sie es mit den Fristen nicht so sehr genau nehmen. Dem Bundesrat ist auch vorgeschrieben, dass er dreissigtägige Fristen hat, um die Unterlagen einzureichen. Ich frage Sie nicht, wie lange der Bundesrat dieses unheilvolle Gesetz bei sich hatte; sicher nicht dreissig Tage. Darum könnten Sie hier doch sagen: Ja, der Bundesrat ist bereit, das entgegenzunehmen, und dann hätten wir schon mal eine Motion in diesem Sinne.
Es ist auch nicht richtig den Gewerkschaften gegenüber. Wir haben es ihnen auch versprochen, dass wir für diesen Schutz eintreten, auch bei Nichteintreten auf diese Vorlage. Wenigstens Wort halten können wir noch.