Glättli Balthasar · Nationalrat · 2013-03-11
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-03-11
Wortprotokoll
Für uns Grüne ist das eine Frage, die uns an unsere eigene Geschichte erinnert: Es ist der Grüne Mathis Kläntschi, der den bekannten Bundesgerichtsentscheid vom 18. Dezember 2002 erwirkt hat. Wir hatten dagegen geklagt, wie die Einteilung in Wahlkreise und die Berechnung der Resultate in der Stadt Zürich waren, weil sie kleine und kleinere Parteien ganz klar benachteiligt hatten und weil sie vor allem die Wählerinnen und Wähler dieser Parteien benachteiligt hatten. Es ging uns also nicht in erster Linie um unser Eigeninteresse als damals kleine Partei. Es ging uns darum, dass fundamentale demokratische Prinzipien gewahrt werden müssen; unabhängig davon, wo man aus Sicht der einen oder anderen Partei in der Interessenabwägung steht. Dass wir es mit diesem Prinzip ernst meinten, haben wir auch bewiesen, als es darum ging, ob es ein Mindestquorum geben sollte: Den Grünen hätte ein Mindestquorum damals genützt - wir haben uns trotzdem für ein Mindestquorum von 0 Prozent ausgesprochen.
Zählwertgleichheit, Stimmkraftgleichheit, Erfolgswertgleichheit - das tönt sehr technisch, aber es geht um fundamentale demokratische Werte. Es ist argumentiert worden, [PAGE 190] gewisse andere Traditionen seien in Gefahr, insbesondere das Recht der kleineren Gemeinden, ihre eigenen Vertreter zu wählen. Wer das sagt, hat das Bundesgerichtsurteil zur Verfassung im Kanton Schwyz nicht gelesen. Das Bundesgericht sagt ganz klar: Es gibt vier Möglichkeiten, diese Problematik zu lösen. Eine wäre ein Einheitswahlkreis. Eine andere wären neue Wahlkreise. Das würde logischerweise die Gemeinden nicht respektieren. Aber es gibt noch zwei andere Möglichkeiten, nämlich die Schaffung von Wahlkreisverbänden oder den sogenannten doppelten Pukelsheim. Die "doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung" - oder kurz: der doppelte Pukelsheim - ist eine Methode, die garantiert, dass die Erfolgswertgleichheit über das gesamte Gebiet gewährleistet ist, dass jede Stimme gleich viel zählt und dass die lokale Bevorzugung innerhalb des Wahlkreises trotzdem möglich ist.
Wenn bei uns in der Kommission behauptet wurde, dann könnten allenfalls die Schwyzer als grosse Gemeinde den Riemenstaldenern als kleinster Gemeinde quasi vorschreiben, wen sie als ihren Vertreter ins Parlament schicken, dann ist das schlicht und einfach falsch. Es gibt die Möglichkeit, in kleinen Wahlkreisen zu gewährleisten, dass jene Person, die am meisten Stimmen in diesem Wahlkreis hat, dann eben auch Vertreterin oder Vertreter dieses Wahlkreises ist. Diese Winner-takes-all-Regel kann man zum Pukelsheim hinzufügen, und dann ist genau das gewährleistet.
Es geht nicht um irgendein Dreinreden, das wir als Grüne Ihnen mit der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat hier beantragen, sondern es geht um fundamentale demokratische Verfassungsprinzipien. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen gleichwertig sein. Ein Parlament sollte die Bevölkerung eben wirklich repräsentativ vertreten. Eine politische Minderheit sollte in der Schweiz auch geschützt sein - ich glaube, da sollten wir in der Schweiz eigentlich eine bessere Tradition haben, als sie jetzt bei diesem Minderheitsantrag aufscheint. Wer Angst vor den politischen Minderheiten hat, der hat Angst vor der Demokratie selbst.