Gasche Urs · Nationalrat · 2013-03-11
Gasche Urs · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-03-11
Wortprotokoll
Für die BDP-Fraktion stehen beim Entscheid, ob die Kantonsverfassung Schwyz mit oder ohne Vorbehalt zu gewährleisten ist, zwei hochrangige und für unsere Demokratie konstitutive Rechtsgüter zueinander in einem gewissen Widerspruch: einerseits das Prinzip des Föderalismus und des Respekts vor dem Recht der Kantone zur Selbstorganisation, was für die bedingungslose Gewährleistung spricht; andererseits das Recht aller Bürgerinnen und Bürger auf gleiches Wahlrecht, was für den Vorbehalt im Sinne des Bundesrates spricht.
Der Kanton Schwyz hat sich dafür ausgesprochen, bei der Sitzverteilung im Kantonsrat der regionalen und kommunalen Vertretung ein höheres Gewicht zu geben als dem Parteienproporz. Er hat damit ein gemischtes Wahlsystem definiert und beschlossen. Insgesamt geht aus Paragraf 48 klar hervor, dass es Einerwahlkreise geben kann und dass Absatz 3 mithin das Verhältniswahlrecht dort postuliert, wo überhaupt mehr als ein Sitz zu vergeben ist. Das mag man aus Sicht des Parteienproporzes als ungerecht empfinden - auch Kräfte im Kanton Schwyz selber haben dazu Vorbehalte angebracht. Für uns stellt sich hier die Frage, ob die vom Schwyzer Verfassunggeber vorgenommene Prioritätensetzung so ungerecht ist, dass sie vor der Bundesverfassung nicht bestehen kann.
Die BDP-Fraktion sagt dazu Nein, auch wenn das vordergründig nicht im Interesse der kleinen Parteien und damit auch nicht im Interesse der BDP liegt. Für sie ist es richtig, die oberste Priorität dem Schwyzer Stimmvolk zu geben. Es hat sich für die neue Verfassung entschieden, in der auch das Wahlrecht ganz klar bestimmt ist.
Ob dieses Wahlrecht verbesserungsfähig ist und ob es dereinst geändert werden soll, entscheidet unserer Ansicht nach der Kanton Schwyz selber. Wir sagen damit auch, dass wir der Auffassung sind, dass das Mischsystem des Kantons Schwyz nicht a priori bundesrechtswidrig sein kann, solange ein reines Majorzsystem als vereinbar mit dem Bundesrecht beurteilt wird. Wir müssen und dürfen hier und heute einen politischen Entscheid treffen, der vom Respekt gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht der Kantone geprägt ist, und wir sollten nicht einen vermuteten, aber keineswegs sicheren Gerichtsentscheid vorwegnehmen.
Die BDP-Fraktion wird demzufolge der Gewährleistung der Kantonsverfassung Schwyz ohne Ausnahme und damit dem Antrag der Minderheit Pfister Gerhard, gemäss Ständerat, zustimmen.