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Fluri Kurt · Nationalrat · 2013-03-11

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-11

Wortprotokoll

Bitte abstrahieren Sie beim kommenden Entscheid von Ihren Parteiinteressen. Es geht hier um staatspolitische Fragen, es geht um die Frage, ob eine Bestimmung der Schwyzer Verfassung tatsächlich umsetzbar ist oder nicht. Es geht auch nicht um die Auflösung der Kantone - auch nicht um die Einführung des Pukelsheim schweizweit, das ist absurd und hat keinen realen Hintergrund.

Diejenigen, die von Mischsystem gesprochen haben - die Herren Pfister, Gmür, Schwander usw. -, sollten doch bitte einmal die umstrittene Verfassungsbestimmung lesen: "Der Kantonsrat wird innerhalb der Wahlkreise nach dem Grundsatz der Verhältniswahlen bestellt." Das ist allein in dreizehn Gemeinden des Kantons Schwyz gar nicht möglich, weil es in einem Einerwahlkreis keine Proporzwahl gibt. Ein Volksentscheid per se kann für die Gewährleistung nicht entscheidend sein. Jede Kantonsverfassung, die wir zu gewährleisten haben, hat eine Mehrheit in ihrem Kanton gefunden, sonst käme es gar nicht zur Gewährleistung. Beachten Sie das krasse Ungleichgewicht der Wählerstimmen in diesen Einerwahlkreisen im Kanton Schwyz: 26,5-mal mehr Gewicht hat eine Stimme in einem Einerwahlkreis gegenüber einer Stimme aus einem anderen Wahlkreis. Das kann nicht richtig sein!

Diejenigen, die von Mischsystem gesprochen haben, müssen zur Kenntnis nehmen, dass Paragraf 48 Absatz 3, der das Proporzwahlsystem propagiert, ausschliesslich dies propagiert. Vom Majorzwahlsystem ist nicht die Rede. Deswegen grenzt es zumindest an Etikettenschwindel, hier von Proporzwahlrecht zu sprechen, weil dieses in vielen Wahlkreisen gar nicht umsetzbar ist. Diese Bestimmung wird mit der Ausführung zur Makulatur. Deswegen ist es nicht korrekt, eine solche Bestimmung, die im Bewusstsein, dass sie nicht umsetzbar ist, in der Verfassung aufgenommen worden ist, zu akzeptieren. Sie ist deshalb nicht zu gewährleisten.