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Jenny This · Ständerat · 2001-06-19

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-19

Wortprotokoll

In der Rezession wurde der Beitragssatz an die Arbeitslosenversicherung auf dringlichem Weg von 2 auf 3 Prozent erhöht. Nachdem das Defizit der Arbeitslosenkasse 1999 immer noch alarmierend war, wurde der Satz von 3 Prozent mittels dringlichem Bundesbeschluss bis Ende 2003 verlängert. Zurzeit betragen die Schulden der Kasse immer noch 5,7 Milliarden Franken, wobei die Aussichten jedoch gut sind, dass bis Ende 2003 eine vollständige Rückzahlung möglich sein sollte. Deshalb kann man auf der Einnahmenseite den Satz wieder auf die ursprünglichen 2 Prozent senken, wobei für Lohnanteile zwischen 106 800 und 267 000 Franken offenbar nur noch 1 Prozent erhoben werden soll.

Hier gehe ich mit der Kommissionsmehrheit einig: Eine gänzliche Aufhebung des Solidaritätsbeitrages wäre nun wirklich gerechtfertigt. Die Erhebung eines Lohnprozentes auf höheren Löhnen kommt letztlich einer Reichtumssteuer gleich.

Da vermag die von der Kommission eingeführte Bestimmung, wonach der Bundesrat befugt sein soll, dieses Lohnprozent ohne Gesetzesänderung wieder einzuführen, überhaupt nicht zu überzeugen. Im Zuge der Notmassnahmen zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung wurde vom Bundesrat immer wieder versichert, diese zusätzlichen, vorher nicht erhobenen 2 Prozent für Einkommensanteile zwischen 106 800 und 267 000 Franken würden wieder gestrichen, sobald der Schuldenberg abgetragen sein werde. Der Bundesrat negiert das inzwischen, aber er kann dann diese Frage ja beantworten.

Ende 2003 wird der Schuldenberg abgebaut sein. Wenn der Bundesrat das nun nicht macht, verstösst er gegen Treu und Glauben, und es wird einmal mehr ein Umverteilungsapparat geschaffen. Solche Steuern beeinträchtigen zusätzlich die Attraktivität des Werkplatzes Schweiz, der uns ja bekanntlich allen am Herzen liegt.

Die Vorschläge des Bundesrates sind ein absolutes Minimum. Grundsätzlich wäre die Entschädigungsdauer auf unter 400 Tage herabzusetzen. Die Mindestbeitragsdauer sollte mehr als sechs Monate betragen. Es ist schade, dass keine Minderheitsanträge in dieser Richtung vorliegen; sie verdienten tatsächlich unsere volle Unterstützung.